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Vollmachtsrüge - Beispiel für Zurückweisung einer Erklärung, Schreiben

Die Zurückweisung einer Erklärung wegen des Mangels einer Vollmacht mit einer Vollmachtsrüge kann zu jeder Zeit erfolgen.

Die Vollmachtsrüge - Gegenstand einer Vollmachtsrüge

  • Es wird damit beanstandet, dass derjenige, um dessen Recht es geht, nicht selbst tätig wird, und derjenige, der handelt, nicht nachgewiesen hat, dass er für den anderen tätig werden darf. 

Vollmachtsrüge im Zusammenhang mit der Kündigung des Mietvertrags der Mietwohnung

Hier muss normalerweise zusammen mit dem Ausspruch der Kündigung eine schriftliche Vollmacht im Original vorgelegt werden, wenn nicht der Vermieter / Eigentümer selbst kündigt. 

  • Die Vollmacht muss genau angeben, von wem sie stammt, und sie muss vom Eigentümer / Vermieter unterschrieben sein. 
  • Die Vorlage einer Kopie der Vollmacht ist nicht ausreichend, da diese nicht die eigenhändig vom Vollmachtgeber unterschrieben ist.
  • Ist das nicht der Fall, sollte schriftlich gerügt werden. 

Hausverwaltung oder andere Person handelt für den Vermieter - Vollmacht liegt nicht vor

Außerhalb eines Prozesses ist das vor allem wichtig bei bestimmten rechtlich wichtigen Erklärungen, z.B. bei einer Mieterhöhung: 
Inhaltliche Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen 

Die Vollmachtsrüge muss unverzüglich erfolgen, ohne schuldhaftes Zögern

Die Rüge muss unverzüglich erfolgen, sobald Sie das Schreiben, eine Erklärung erhalten haben, und die nicht vorhandene Vollmacht oder einen Mangel an der Vollmacht rügen wollen!

Unverzüglich bedeutet, ohne schuldhaftes Zögern.

Weitere Einzelheiten:
Vollmachtsrüge - Vollmachtsmangel unverzüglich rügen, mitteilen

  • Bei einer Vollmachtsrüge nach § 174 BGB ist die Rüge immer damit zu begründen, dass die Rüge wegen dem Fehlen einer Vollmacht bzw. wirksamen Vollmacht erfolgt.
Beispiel

"Ihre Erklärung weise ich gemäß § 174 BGB zurück, da mir kei­ne Voll­machts­ur­kun­de vor­ge­legt wur­de."

Vollmachtsrüge in einem Rechtsstreit erheben - Prozess, Rechtsstreit mit dem Vermieter

Auch in einem Prozess vor Gericht darf für die Prozesspartei, also für den Vermieter oder für den Mieter, eine andere Person nur aufgrund einer Vollmacht tätig werden. 




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