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Fristlose Kündigung des Untermietvertrags

Eine fristlose Kündigung des Untermietvertrages ist bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder bei Vorliegen anderer wesentlicher Gründe sowohl für Hauptmieter als auch für Untermieter möglich.

Grund für eine fristlose Kündigung des Untermietvertrags

Schwere Vertragsverletzungen können sowohl Hauptmieter und auch Untermieter berechtigen, eine fristlose Kündigung des Untermietvertrags auszusprechen, damit ein Untermietverhältnis möglichst umgehend beendet wird.

Fristlose Kündigung des Untermietvertrags durch Hauptmieter

Es kann eine fristlose Kündigung des Untermieters möglich sein, wenn von dem Untermieter massive Störungen des Untermietverhältnisses ausgehen, z.B. ständig starke Lärmbelästigungen. 

Fristlose Kündigung des Untermietvertrags durch Untermieter

Für Untermieter kann ein Grund zur fristlosen Kündigung des Untermietverhältnisses bestehen, wenn der Hauptmieter die Nutzung der Wohnung für den Untermieter in einer nicht hinnehmbaren Weise einschränkt, z.B. die Nutzung der Küche nicht ermöglicht. 

Ordentliche Kündigung des Untermietvertrages - kurze Kündigungsfrist im Untermietverhältnis

Bevor die fristlose Kündigung eines Untermietvertrags ausgesprochen wird, sollte geprüft werden, ob die Beendigung des Untermietvertrags durch eine normale Kündigung mit kurzer Kündigungsfrist möglich ist.

Es kommt dann darauf an, ob

Untermietverhältnis - fristlose Kündigung des Untermietvertrags kann erforderlich sein

Es kann aber eine Situation entstehen, die eine möglichst sofortige Beendigung des Untermietverhältnisses notwendig macht, z.B. wenn Beleidigungen und sonstige Übergriffe im persönlichen Bereich vom Hauptmieter oder vom Untermieter ausgehen, oder sonstige sehr schwere Vertragsverletzungen vorkommen.

Vertragsverletzung als Voraussetzung für fristlose Kündigung des Untermietvertrages

Eine schwere Vertragsverletzung stellt es z.B. dar, wenn der Hauptmieter den Zugang des Untermieters zu Bereichen der Wohnung willkürlich einschränkt oder verhindert, deren Nutzung oder Mitbenutzung vertraglich vereinbart war ("ab 21:00 Uhr keine Nutzung der Küche mehr").

Es kann auch Vertragsstörungen geben, für die der Hauptmieter nichts kann, wie ständiger Heizungsausfall oder dauerhafte Durchfeuchtung des gemieteten Zimmers, oder Ungezieferbefall, wo sich aber abzeichnet, dass der Hauptmieter so bald keine Abhilfe schaffen kann oder will.

Umgekehrt kann es vorkommen, dass der Untermieter die Wohnung gefährdet oder Straftaten aus der Wohnung heraus begeht.

Kündigungsgrund für fristlose Kündigung des Untermietvertrags - Unzumutbarkeit

Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Hauptmietverhältnis:

Fristlose Kündigung eines Untermietvertrages - schriftlich und mit Begründung

Auch ein Untermietvertrag ist immer schriftlich zu kündigen und in der Kündigung muss ausdrücklich enthalten sein,

dass Sie fristlos kündigen wollen.
Oft empfiehlt es sich, hinzuzusetzen, dass Sie kündigen "hilfsweise zum nächst zulässigen Termin"
- denn es könnte sein, dass die Gründe für eine fristlose Kündigung nicht ausreichen.

  • Sie müssen Ihre Kündigung kurz begründen, also schreiben, warum es unzumutbar ist, das Untermietverthältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen.
  • Sie müssen diese Kündigung im Original unterschreiben.
  • Der Vertragspartner muss Ihre Kündigung erhalten, und Sie müssen dafür sorgen, dass der Erhalt  nachweisbar ist.
    Zeitpunkt der Zustellung, des Zugangs von Briefen ist wichtig

Wann endet das Untermietverhältnis, der Untermietvertrag bei einer fristlosen Kündigung?

Üblicherweise endet das Untermietverhältnis dann mit Auszug des Untermieters bzw. mit einer sehr kurzen Frist von ein bis zwei Wochen.

  • Der Empfänger der fristlosen Kündigung kann sich an das Amtsgericht wenden zwecks Feststellung, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist.
  • Auch ein Antrag auf einstweilige Verfügung kommt in Betracht.

Bei unberechtigter fristloser Kündigung des Untermietvertrags kann Schadensatz die Folge sein

Ist die fristlose Kündigung unberechtigt, dann kann es sein, dass der Kündigende Schadenersatz leisten muss.


Redaktion


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