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Laubbeseitigung als Pflicht für Mieter

Durch eine ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag der Wohnung können Mieter verpflichtet sein, auf dem Grundstück und den Wegen des Grundstücks Laub zu fegen, Laub zu beseitigen.

Pflicht zur Beseitigung des Laubs kann auf Mieter einer Wohnung übertragen werden

Die Pflicht zur Laubbeseitigung kann, ebenso wie die Schneebeseitigung, auf den Mieter übertragen werden. Bei der Vermietung eines Einfamilienhauses kommt das sehr oft vor.

Im Mietvertrag steht, dass die Laubbeseitigung die Pflicht des Mieters ist - Regelung wirksam?

Eine Formularklausel im Mietvertrag, die die Pflicht zur Laubbeseitigung regelt, reicht nicht aus, um solch eine Pflicht zu übertragen. 

Wegen der Laubbeseitigung muss eine Individualvereinbarung getroffen werden.

In einem solchen Fall sollte im Vertrag ausgeführt sein, wie diese Pflicht vom Mieter ausgeführt werden soll.

Verkehrssicherungspflicht ist Aufgabe des Vermieters, Eigentümers

Der Eigentümer, Vermieter muss dafür sorgen, dass auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt.

Hinweis


Der Einsatz von Laubbläsern, Laubsaugern ist für Mieter innerhalb der Ruhezeiten nicht zulässig: Ruhestörung, Lärm durch Laubbläser - Betriebszeiten sind geregelt



Redaktion


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