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Laubbeseitigung - Aufgabe des Mieters oder des Vermieters?

Der Vermieter hat für die Laubbeseitigung auf dem Grundstück zu sorgen, da er für die Verkehrssicherungspflicht hat - die Pflicht zur Laubbeseitigung kann mietvertraglich auf Mieter übertragen sein.

Laubbeseitigung auf dem Grundstück, auf dem Gehweg - Pflicht Vermieter oder Mieter?

Rutschiges Laub stellt eine Unfallgefahr dar. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück gehört das Laubfegen, die Laubbeseitigung, mindestens auf den privaten Grundstücksflächen, zu den Aufgaben des Vermieters. Die Pflicht kann allerdings auch durch Vertrag mit den Mietern auf diese übertragen werden.

Der Gehweg ist in den meisten Fällen öffentliches Straßenland - trotzdem:

  • Auch für den öffentlichen Gehweg und die Straßenrinne kann der Vermieter zur Laubbeseitigung verpflichtet sein und diese Pflicht kann ggf. vertraglich auf Mieter übertragen sein.

Laubbeseitigung ist auf den Mieter übertragen - ist die Vereinbarung wirksam?

Manchmal wird die Pflicht zur Laubbeseitigung im Mietvertrag auf die Mieter übertragen.

Die Übertragung der Pflicht zur Laubbeseitigung auf Mieter muss rechtswirksam sein, was oft nicht der Fall ist. Daher sollte eine im Mietvertrag stehende oder später getroffene Vereinbarung auf die Wirksamkeit hin überprüft werden. 

Keine Laubbeseitigung auf dem Grundstück - Vermieter räumt keine Wege, Treppen

Ist der Vermieter zur Laubbeseitigung verpflichtet, wird diese Pflicht aber nicht erfüllt, dann ist das ein Mangel.

Der Vermieter ist für die Verkehrssicherung verantwortlich:
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, des Vermieters.

    Straßenreinigungssatzung regelt die Pflicht des Hauseigentümers zur Laubbeseitigung

    Dies ist oft in einer örtlichen oder kommunalen "Straßenreinigungssatzung" geregelt (geregelt ist in diesen Satzungen auch die Pflicht des Hauseigentümers zur Schnee- und Eisbeseitigung).

    Es ist möglich, dass Gemeinden, Kommunen die Aufgabe der Laubbeseitigung auf Gehwegen selbst übernommen haben. Dies ist zum Beispiel in Berlin der Fall. Hier werden die öffentlichen Gehwege vor privaten Grundstücken durch die Stadtreinigung vom Laub befreit.

    Einsatz von Laubbläsern zur Laubbeseitigung

    Werden Laubbläser oder Laubsauger benutzt, dann müssen die geltenden Betriebszeiten für diese Geräte (nach der Maschinenlärmschutzverordnung) beachtet werden.
    Ruhestörung, Lärm durch Laubbläser - Betriebszeiten sind geregelt.

    Unfall auf rutschigem Laub auf Grundstück des Mietshauses


    Redaktion


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