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Schaden am Bodenbelag der Wohnung - Einzelheiten zu Schadenersatz

Wurde eine Wohnung mit Teppichboden, Laminat, mit PVC-Fußboden angemietet, dann stellt sich bei der Wohnungsrückgabe häufig die Frage, ob bei diesen Bodenbelägen ein vom Mieter verursachter Schaden zu ersetzen ist.

Schadenersatz für Vermieter für einen vom Mieter beschädigten Fußbodenbelag

Wichtig ist festzustellen, ob es sich um eine Beschädigung oder um eine normale Abnutzung handelt. In der Rechtsprechung hat sich herausgebildet, dass Mieter nicht zu einer Neuverlegung eines Bodens verpflichtet sind, wenn sich ein Bodenbelag im Laufe des Mietverhältnisses normal abgenutzt hat - die normale Abnutzung eines Bodenbelags bezahlt der Mieter mit seiner Miete. 

Durch normale Abnutzung eines Bodenbelags der Mietwohnung entsteht kein Schaden 

Eine normale Abnutzung des Bodens fällt in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
Zur zulässigen Nutzung gehört z.B., dass durch normale Benutzung. z.B. durch Möbel entstandene sichtbare Druckstellen auf einem Bodenbelag vorhanden sein dürfen, kein zu ersetzender Schaden sind:
Druckstellen auf Boden der Mietwohnung - normale Abnutzung? 

Druckstellen, Laufstraßen, Ausbleichungen durch Sonneneinwirkung auf Bodenbelag

Auch wenn ein Teppich oder PVC-Belag durch Sonneneinwirkung an manchen Stellen ausgeblichen sein sollte, so gilt dies als normale Abnutzung und dem Mieter entsteht kein Schaden: 
Bodenbelag - Schadenersatz bei Ausbleichungen, Farbunterschieden 

  • Sichtbare Laufstraßen auf solchen Böden fallen ebenfalls in den Bereich der normalen und zulässigen Nutzung. 

Vereinbarung im Mietvertrag - ein verbrauchter, abgenutzter Boden soll ersetzt werden

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass ein abgenutzter Teppichboden (auch PVC-Boden oder auch Laminat) im Rahmen der Schönheitsreparaturen vom Mieter ersetzt werden muss,

so ist eine solche Klausel unwirksam.
Weitere Hinweise: 
Teppichboden, Bodenbelag verbraucht, abgenutzt 

    Müssen Mieter Schadenersatz für am Bodenbelag verursachten Schaden zahlen?

    Nur wenn ein Mieter Bodenbeläge unsachgemäß beansprucht, benutzt und beschädigt hat, dann kann dies dazu führen, dass ein Vermieter Anspruch auf Schadenersatz hat. 

    • Brandflecken, ein Loch oder Löcher im Teppichboden etc., können dazu führen, dass der Vermieter Schadenersatz für die Erneuerung des Bodenbelags verlangen darf - da es häufig so ist, dass eine Reparatur der betroffenen Stellen zu Farbunterschieden führen würde, dürfen Vermieter verlangen, dass der gesamte Boden erneuert wird - dies haben Gerichte bereits oft entschieden.

    ​​​​​​​Kann ein Schaden mit einer Reparatur oder durch eine Reinigung behoben werden, dann sind normal übliche Kosten für eine Rechnung dem Vermieter zu erstatten.

    ​​​​​​​Schadenersatz für die Erneuerung eines Bodenbelags richtet sich nach dem Alter

    Für die Beseitigung eines solchen Schadens müssen Mieter aber nicht 100 Prozent der Kosten für die Erneuerung bezahlen. Der Vermieter muss sich einen Abzug, "Neu für Alt", gefallen lassen. 

    Bevor ein Streit wegen der Höhe eines Schadenersatzes, wegen der wirtschaftichen Lebensdauer bzw. wegen dem festzustellenden Alters eine Bodenbelags vor Gericht geht, sollten sich die Parteien untereinander einigen. Oft wird in solchen Streitfällen ein vom Gericht beauftragter Gutachter tätig - derjenige, der den Prozess verliert, hat entweder die gesamten oder den Löwenanteil der hohen Gutachterkosten und auch die anderen Prozesskosten zu zahlen.

    Kein Schadenersatz vom Mieter - Bodenbelag hat die wirtschaftliche Lebensdauer erreicht

    Gerichte haben auch schon geurteilt, dass eine ca. 10 Jahre alte Auslegware in normaler Qualität die Lebensdauer erreicht hat und dann keinen wirtschaftlichen Wert mehr hat - letztlich ist dies aber immer eine Frage des Einzelfalls.

    Tipp


    Melden Sie einen Schaden, eine Schadenersatzforderung des Vermieters Ihrer Haftpflichtversicherung.
    Sind Mietsachschäden versichert, dann ist eine Schadensregulierung über die Versicherung möglich.

    Wohnungsrückgabe - Vereinbarung im Mietvertrag über Reinigung des Bodenbelags 

    Steht eine Vereinbarung im Mietvertrag, dass Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Grundreinigung an dem Teppichbelag, Laminat (auch Parkett) oder einem PVC Boden schuldet, so ist dies zulässig. 

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    Redaktion


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