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Kratzer auf Boden der Mietwohnung durch Möbel rücken - Schaden?

Beim Einzug oder Auszug aus der Wohnung, auch während des Mietverhältnisses, ist das Rücken von Möbeln, Verschieben von Sachen üblich - normale Kratzer auf einem Boden durch Möbel rücken, dies gehört zur normalen Nutzung der Wohnung durch Mieter, ist durch die Mietzahlung abgegolten. Mieter müssen aber auch beim Verschieben von Möbeln im Rahmen des Zumutbaren sorgfältig sein.

Kratzer auf Fußboden der Mietwohnung - als Mieter Sorgfaltspflicht beachten

Mieter müssen immer darauf achten, dass die "Mietsache", die Einrichtung einer Wohnung, schonend behandelt wird.

  • Das bedeutet, dass Mieter im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht auch beim Möbelrücken zumutbare Vorkehrungen treffen müssen, die Beschädigungen des Bodens verhindern.

Z.B. können vor dem Rücken der Möbel Filz, Stoffreste, Möbelgleiter o.ä. unter die Möbel gelegt werden, bevor diese auf dem Parkett, Dielenboden, Laminat, PVC oder Fliesenboden geschoben werden.

Kratzer auf Fußboden der Mietwohnung durch normale Abnutzung während der Mietzeit

Wenn trotz Einhaltung der Sorgfaltspflicht durch den Mieter leichte Kratzer auf einem Fußboden sind, dann kann es sich um eine normale, vertragsgemäße Abnutzung handeln, die der Vermieter hinnehmen muss.

Möbelrücken, Möbel verschieben - Kratzer auf Boden - Parkett, Laminat, Holzboden, PVC

Streit mit dem Vermieter entsteht oft darüber, ob es sich bei vorhandenen Kratzern um eine normale Abnutzung handelt, die der Vermieter hinnehmen muss, oder ob es sich um eine Beschädigung handelt, für die der Mieter dann Schadenersatz zahlen muss.

Hat der Vermieter Tierhaltung erlaubt, können leichte Kratzer auf einem Boden, die auf das Tier zurückgehen, einer vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung entsprechen.

Beschädigung - Austausch des Fußbodens der Wohnung wegen starken, tiefen Kratzern, Rissen

Es kommt also - auch bei ausdrücklich erlaubter Tierhaltung - darauf an, wie stark, wie tief die Kratzspuren sind.

  • Ein Rechtsstreit kann für die unterlegene Partei teuer werden, weil in der Regel ein Gutachter den Schaden prüfen und feststellen muss.

Es lohnt sich daher für beide Seiten, eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

Beschädigung - Pflicht zum Schadenersatz, Abzug Neu für Alt

Sind Mieter zum Schadenersatz verpflichtet, und ist dann sogar die Erneuerung eines Bodens erforderlich (der Vermieter hat Anspruch auf ein einheitliches Erscheinungsbild des Bodens, es kann also sein, dass eine fachgerechte Reparatur nicht ausreicht), dann sind in der Regel nicht die ganzen Kosten vom Mieter zu zahlen. Es ist ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen.

Beschädigung des Fußbodens kann durch eine Reparatur behoben werden

Wird ein Schaden durch eine Reparatur behoben, dann ist meist kein Abzug Neu für Alt möglich.  

Tipp


Melden Sie einen von Ihnen möglicherweise verursachten Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung. Sind Mietsachschäden eingeschlossen, dann kann die Regulierung des Schadens möglich sein.

 


Redaktion


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