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Angefragter Suchbegriff: Vogelfütterung

Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:

Die Vogelfütterung auf dem Balkon der Mietwohnung, z.B. mit einem Futterhäuschen, ist für Mieter erlaubt - andere Mieter und auch der Vermieter müssen eine davon ausgehende geringe Beeinträchtigung hinnehmen. Vogelfütterung auf Balkon der Wohnung -

Füttern Mieter von ihrer Wohnung aus Tiere, z.B. Tauben, dann kann der Vermieter abmahnen, Mieter auffordern, dass das Füttern unterbleibt, wenn von dem Füttern von Tieren Störungen ausgehen.  Füttern von Tauben vor der Wohnung, vom

Bei der Nutzung des zur Wohnung gehörenden Balkons sollten Mieter manches beachten. Gehen von der Nutzung des Balkons Belästigungen anderer aus, dann können solche Nutzungen einzuschränken sein. Welche Nutzung des Balkons der Wohnung ist möglich, was