​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Besichtigung der Mietwohnung durch Käufer, neuen Eigentümer
Ob der neue Vermieter, der Käufer der Wohnung nach dem Kauf eine Wohnungsbesichtigung verlangen darf, ist gesetzlich nicht geregelt.
Es gibt überhaupt keine gesetzlichen Vorschriften über das Zutrittsrecht des (neuen) Vermieters - man kann sich also nur an Urteilen orientieren, die es zu solchen Einzelfällen gibt.
Käufer der Wohnung will nach dem Kauf die Wohnung besichtigen
Kennt der neue Vermieter (Käufer) die Wohnung nicht, hat diese ohne vorherige Besichtigung gekauft, dann wird man dem neuen Vermieter ein Besichtigungsrecht zubilligen müssen.
Neuer Eigentümer, Vermieter will eine Wohnungsbesichtigung durchführen
- Wenn Ihr neuer Vermieter die Wohnung schon kennt, weil er sie als Kaufinteressent besichtigt hat, bevor er das Haus oder die Wohnung gekauft hat, wird er nicht so einfach verlangen können, die Wohnung nochmals zu besichtigen.
Käufer der Wohnung verlangt wegen der geplanten Modernisierung eine Besichtigung
Dies ist anders, wenn der neue Eigentümer eine Modernisierung der Wohnung durchführen will. In einem solchen Fall ist nicht nur dem Vermieter, sondern auch z.B. einem Architekten oder Firmen Zutritt für eine Besichtigung zu erlauben.
Neuer Eigentümer, Vermieter kann berechtigt sein, die gekaufte Mietwohnung zu besichtigen
Hat der neue Vermieter, Eigentümer einen berechtigten Grund für eine Besichtigung, den schon der bisherige Vermieter hatte (z.B. Mangelbeseitigung), dann darf er natürlich auch eine Besichtigung durchführen:
Mietwohnung - Gründe für Besichtigung der Wohnung durch Vermieter
Der neue Eigentümer hat auch das Recht zur Besichtigung, wenn bisherige Mängel nicht beseitigt wurden, diese zu beseitigen sind - er hat dann auch ein berechtigtes Interesse.
Lesetipps zum Thema
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: