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Besichtigung der Mietwohnung durch Käufer, neuen Eigentümer

Ob der neue Vermieter, der Käufer der Wohnung nach dem Kauf eine Wohnungsbesichtigung verlangen darf, ist gesetzlich nicht geregelt.

Es gibt überhaupt keine gesetzlichen Vorschriften über das Zutrittsrecht des (neuen) Vermieters - man kann sich also nur an Urteilen orientieren, die es zu solchen Einzelfällen gibt.

Käufer der Wohnung will nach dem Kauf die Wohnung besichtigen

Kennt der neue Vermieter (Käufer) die Wohnung nicht, hat diese ohne vorherige Besichtigung gekauft, dann wird man dem neuen Vermieter ein Besichtigungsrecht zubilligen müssen.

Neuer Eigentümer, Vermieter will eine Wohnungsbesichtigung durchführen

  • Wenn Ihr neuer Vermieter die Wohnung schon kennt, weil er sie als Kaufinteressent besichtigt hat, bevor er das Haus oder die Wohnung gekauft hat, wird er nicht so einfach verlangen können, die Wohnung nochmals zu besichtigen.

Käufer der Wohnung verlangt wegen der geplanten Modernisierung eine Besichtigung

Dies ist anders, wenn der neue Eigentümer eine Modernisierung der Wohnung durchführen will. In einem solchen Fall ist nicht nur dem Vermieter, sondern auch z.B. einem Architekten oder Firmen Zutritt für eine Besichtigung zu erlauben.

Neuer Eigentümer, Vermieter kann berechtigt sein, die gekaufte Mietwohnung zu besichtigen

Hat der neue Vermieter, Eigentümer einen berechtigten Grund für eine Besichtigung, den schon der bisherige Vermieter hatte (z.B. Mangelbeseitigung), dann darf er natürlich auch eine Besichtigung durchführen:
Mietwohnung - Gründe für Besichtigung der Wohnung durch Vermieter 

Der neue Eigentümer hat auch das Recht zur Besichtigung, wenn bisherige Mängel nicht beseitigt wurden, diese zu beseitigen sind - er hat dann auch ein berechtigtes Interesse.



Redaktion


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