​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Besichtigung der Mietwohnung durch Käufer, neuen Eigentümer
Der Käufer der Wohnung kann nach dem Kauf eine Wohnungsbesichtigung verlangen, wenn er dafür einen berechtigten, nachvollziehbaren Grund hat - ohne tatsächlich vorliegenden Grund müssen Mieter einer Besichtigung nicht zustimmen. Welche Gründe können einen neuen Eigentümer zu einer Besichtigung der Mietwohnung berechtigen?
Neuer Eigentümer, neuer Vermieter will eine Wohnungsbesichtigung durchführen
Wenn der neue Vermieter die Wohnung schon kennt, weil er sie bereits als Kaufinteressent besichtigt hat, wird er nicht so einfach verlangen können, die Wohnung nochmals zu besichtigen.
Es gibt überhaupt keine gesetzlichen Vorschriften über das Besichtigungsrecht des neuen Vermieters - man kann sich daher nur an Urteilen orientieren, die es zu solchen Einzelfällen gibt.
Käufer, neuer Eigentümer der Wohnung kennt die Wohnung noch nicht
Kennt der neue Käufer die Wohnung nicht, hat diese ohne eine vorherige Besichtigung gekauft, dann steht dem neuen Vermieter das Besichtigungsrecht zu - Käufer müssen sich nicht auf einen vorhandenen Grundriss der Wohnung verweisen lassen.
Ohne Terminvereinbarung müssen Mieter die Besichtigung nicht zulassen:
Besichtigung der Mietwohnung - Terminvereinbarung mit Vermieter.
Käufer der Wohnung möchte wegen einer geplanten Modernisierung eine Besichtigung
Will der neue Eigentümer eine Modernisierung der Wohnung durchführen, dann ist dies ein berechtigtes Interesse für eine Besichtigung. In einem solchen Fall ist nicht nur dem Vermieter, sondern auch z.B. einem Architekten oder Firmen Zutritt für eine Besichtigung zu erlauben.
Neuer Eigentümer will gekaufte Mietwohnung wegen Mängeln besichtigen
Hat der neue Vermieter, Eigentümer einen berechtigten Grund für eine Besichtigung, den schon der bisherige Vermieter hatte, z.B. eine noch nicht durchgeführte Mängelbeseitigung, dann darf er natürlich auch eine Besichtigung durchführen, auch in Begleitung von Fachleuten.
Mängel in der Wohnung - Besichtigung durch Vermieter, Firma.
Der neue Eigentümer hat auch das Recht zur Besichtigung, wenn neue Mängel zu beseitigen sind:
Mietwohnung - Gründe für Besichtigung der Wohnung durch Vermieter.
Lesetipps zum Thema
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: