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Wohnungsbesichtigung durch Vermieter kurzfristig, sofort möglich?

Der Vermieter oder der Verwalter klingelt an und will gleich die Wohnung für eine Wohnungsbesichtigung. Das ist nur möglich, wenn es dafür einen besonderen, wichtigen Grund gibt.

Besichtigung der Wohnung des Mieters bei Gefahr - sofortige Besichtigung, Zutritt

Insbesondere eine Gefahr für Ihre Wohnung, für andere Wohnungen, für das Haus oder für Außenstehende ist ein Grund für eine sofortige, schnelle Besichtigung.

  • Selbstverständlich müssen Sie den Vermieter, den Verwalter oder den Ihnen bekannten Hausmeister einlassen, wenn z.B. in der Wohnung unter Ihnen Wasser aus der Decke kommt. Auch ein vom Vermieter beauftragter Handwerker muss in solchen Fällen eingelassen werden. Es kann in solchen Fällen auch notwendig sein, dass Sie mehrfach jemanden einlassen.

Besichtigung der Wohnung wenn kein Grund vorliegt, keine Gefahr besteht

Besteht keine Gefahr, dann ist es Ihre Entscheidung, ob Sie auch ohne Ankündigung jemanden für eine Besichtigung einlassen. Natürlich ist man nicht gern unhöflich, und wenn ein Mangel besteht, wollen Sie auch, dass er beseitigt wird. Aber Sie dürfen auch vom Vermieter und seinen Beauftragten Rücksichtnahme auf Ihre Interessen verlangen.

Wenn eine Person vor der Tür steht, die Sie nicht kennen, z.B. ein Handwerker, sollten Sie unbedingt fragen, von welcher Firma die Person kommt, wer sie beauftragt hat, was genau der Auftrag ist, und möglichst sollten Sie auch den Namen der Person notieren.

Wenn Sie ausnahmsweise jemanden einlassen, der nicht angekündigt war, sollten Sie am Ende darauf hinweisen, dass Sie das nächste Mal doch um eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung bitten.

Am besten schreiben Sie das dann auch noch einmal höflich und kurz an den Vermieter!

Hinweis

Handwerkerbesuche werden auch von Trickbetrügern vorgetäuscht.

Haben Sie Zweifel, und ist Ihnen auch kein Schaden bekannt, der repariert werden soll bzw. muss, so verweigern Sie besser den Zutritt zu Ihrer Wohnung, falls Sie nicht ganz kurzfristig mit Sicherheit klären können, ob Handwerker wirklich beauftragt sind.


Redaktion


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