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Geschäftsgrundlage des Mietvertrages, was ist das?

Vertragspartner gehen manchmal fest von bestimmten Grundlagen für den Abschluss eines Vertrages aus. Ohne diese wird ein Vertrag nicht oder nicht so geschlossen. Das nennt man die Geschäftsgrundlage. 

Geschäftsgrundlage bei Abschluss des Mietvertrags zwischen Mieter und Vermieter

Grundsätzlich ist es im Vertragsrecht gleichgültig, was sich die Parteien vor dem Vertragsabschluss gedacht haben oder welche Motive für den Vertragsabschluss bestanden.

Erweist sich aber die Annahme, von der beide Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages ausgingen, als falsch, dann kann gemäß § 313 BGB die Geschäftsgrundlage wegfallen oder doch als wesentlich geändert angesehen werden.

Im Streitfall kann die Geschäftsgrundlage des Vertrages wichtig sein

Daraus zieht die Rechtsprechung manchmal Konsequenzen - aber nicht immer!

  • Die Geschäftsgrundlage wird bei der Auslegung des Vertrages berücksichtigt.
  • Die Änderung der Geschäftsgrundlage wird so interpretiert, dass eine Vertragsseite von der anderen die Zustimmung zu einer Vertragsänderung verlangen kann.
  • Der Wegfall der Geschäftsgrundlage kann auch zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht führen.

Auslegung des Vertrages nach der Geschäftsgrundlage

Verträge können nicht alle möglichen Einzelheiten umfassend regeln. Sie müssen dann ausgelegt werden, und zwar nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, § 242 BGB.

Gibt es eine klare Geschäftsgrundlage, dann bestimmt das die Auslegung einzelner Klauseln mit.

Anpassung des Vertrages an Änderung der Geschäftsgrundlage

Ändert sich die Geschäftsgrundlage, die beide Seiten bei Abschluss des Vertrages zugrundegelegt haben, dann muss möglicherweise der Vertrag angepasst werden. Man überlegt dann, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie diese Störung der Geschäftsgrundlage vorausgesehen hätten.

Kündigung des Vertrages wegen Störung der Geschäftsgrundlage

Lässt sich eine Anpassung des Vertrages an die geänderte Geschäftsgrundlage nicht sinnvoll herstellen, dann kann auch bei einem langfristigen, eigentlich noch nicht kündbaren Vertrag ein Recht zur Kündigung entstehen.

Hinweis


Wann eine Geschäftsgrundlage wesentlich geändert oder weggefallen ist, was überhaupt als Geschäftsgrundlage eines Vertrages anzusehen ist, und welche Konsequenzen daraus im konkreten Fall folgen, ist selbst für spezialisierte Juristen schwer festzustellen, zu beurteilen. 

Nehmen Sie daher unbedingt fachkundigen Rat in Anspruch, bevor Sie sich selbst auf eine Änderung der Geschäftsgrundlage berufen, aber auch, wenn Ihr Vermieter mit derartigen Argumenten kommt.




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