Logo

Geschäftsgrundlage des Mietvertrages, was ist das?

Es ist so, dass Vertragspartner fest von bestimmten Grundlagen für den Abschluss eines Vertrages ausgehen. Ohne diese wird ein Vertrag nicht oder nicht so geschlossen. Das nennt man die Geschäftsgrundlage. 

Geschäftsgrundlage bei Abschluss des Mietvertrags zwischen Mieter und Vermieter

Grundsätzlich ist es im Vertragsrecht gleichgültig, was sich die Parteien vor dem Vertragsabschluss gedacht haben oder welche Motive für den Vertragsabschluss bestanden.

Erweist sich aber die Annahme, von der beide Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages ausgingen, als falsch, dann kann gemäß § 313 BGB die Geschäftsgrundlage wegfallen oder doch als wesentlich geändert angesehen werden.

Im Streitfall kann die Geschäftsgrundlage des Vertrages wichtig sein

Daraus zieht die Rechtsprechung manchmal Konsequenzen - aber nicht immer! 

Konsequenzen für das Vertragsverhältnis:

  • Die Geschäftsgrundlage wird bei der Auslegung des Vertrages berücksichtigt.
  • Die Änderung der Geschäftsgrundlage wird so interpretiert, dass eine Vertragsseite von der anderen die Zustimmung zu einer Vertragsänderung verlangen kann.
  • Der Wegfall der Geschäftsgrundlage kann auch zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht führen.

Hinweis


Wann eine Geschäftsgrundlage wesentlich geändert oder weggefallen ist, was überhaupt als Geschäftsgrundlage eines Vertrages anzusehen ist, und welche Konsequenzen daraus im konkreten Fall folgen, ist selbst für spezialisierte Juristen schwer festzustellen, zu beurteilen. 

Nehmen Sie daher unbedingt fachkundigen Rat in Anspruch, bevor Sie sich selbst auf eine Änderung der Geschäftsgrundlage berufen, aber auch, wenn Ihr Vermieter mit derartigen Argumenten kommt.




Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: