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Ratgeber Untervermietung
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Schimmelbefall Wohnung - fristlose Kündigung - Gesundheitsgefährdung
Kommt es in einer Wohnung, insbesondere in der Küche, zu großflächigem Schimmelbefall, kann der Mieter berechtigt sein, eine fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung auszusprechen.
Gesundheitsgefährdung wegen Schimmel - Kündigungsgrund für Mietvertrag der Wohnung
Führt der Zustand in einer Wohnung zu einer erheblichen Gesundheitsgefährdung, dann ist das ein ausreichender Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung - im Streitfall ist die Gesundheitsgefährdung zu beweisen:
Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung
Ob eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt, dies kann nur in jedem Einzelfall geprüft werden:
Kündigung Mietvertrag wegen Gesundheitsgefährdung ist zu beweisen
Schimmel in der Wohnung - ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrags berechtigt?
Ob eine fristlose Kündigung berechtigt ist, dies kann zum Streit mit dem Vermieter und auch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
Es sollte überlegt werden (wenn kein Zeitmietvertrag oder ein Vertrag mit Kündigungsausschluss besteht), mit der gesetzlichen dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen.
Kündigung Mietvertrag als Mieter - ordentliche Kündigungsfrist
Besteht ein Zeitmietvertrag oder ein Mietvertrag mit Kündigungsauschluss, dann muss für eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags ein besonderer Grund, wie z.B. Gesundheitsgefährdung, angegeben werden:
Als Mieter den Mietvertrag, die Wohnung fristlos kündigen
Großflächiger Schimmelbefall in der Mietwohnung - Mieter kündigt fristlos Wohnung
Eine Mieterin hatte an den Einbauschränken und der dahinterliegenden Wand und auch an den Fenstern Feuchtigkeit und Schimmel festgestellt.
- Ein Sachverständiger hatte bestätigt, dass dies nicht am Verhalten der Mieter liege.
Amtsgericht lässt fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen Schimmelbildung zu
Das Amtsgericht Saarbrücken entschied am 23.8.2017 (Az. 4 C 348/16 04), dass in diesem Fall eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorlag, die Mieterin zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt war.
Da die befallene Fläche groß war, und in der Küche Mahlzeiten zubereitet werden sollen, sei es nahezu unmöglich sich nicht Schimmelsporen auszusetzen.
Für das Gericht kann es eine Rolle gespielt haben, dass die Mieterin schwanger war, somit auch das ungeborene Kind einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt war.
Redaktion
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