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Schimmelbefall Wohnung - fristlose Kündigung - Gesundheitsgefährdung
Kommt es in einer Wohnung, insbesondere in der Küche, zu großflächigem Schimmelbefall, kommt, kann der Mieter berechtigt sein, eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung auszusprechen.
Meist ist der Mieter berechtigt, wenn kein Zeitmietvertrag odder ein Vertrag mit Küdigungsausschluss besteht, mit dreimonatiger Kündigungsfrist auch ohne Angabe eines Grundes zu kündigen.
Besteht aber ein Zeitmietvertrag soll die Wohnung schneller verlassen werden, dann muss ein besonderer Grund angegeben werden für eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags:
Als Mieter den Mietvertrag, die Wohnung fristlos kündigen
Gesundheitsgefährdung durch Schimmel als Kündigungsgrund für Mietvertrag der Wohnung
Führt der Zustand in einer Wohnung zu einer erheblichen Gesundheitsgefährdung, dann ist das ein ausreichender Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung - im Streitfall wäre die Gesundheitsgefährdung allerdings zu beweisen:
Fristlose Kündigung Mietvertrag wegen Gesundheitsgefährdung
Ob eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt, kann nur in jedem Einzelfall geprüft werden:
Kündigung Mietvertrag wegen Gesundheitsgefährdung ist zu beweisen
Großflächiger Schimmelbefall in der Mietwohnung - Mieter kündigt Wohnung
Eine Mieterin hatte an den Einbauschränken und der dahinterliegenden Wand und auch an den Fenstern Feuchtigkeit und Schimmel festgestellt.
- Ein Sachverständiger hatte bestätigt, dass dies nicht am Verhalten der Mieter liege.
Amtsgericht lässt fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen Schimmelbildung zu
Das Amtsgericht Saarbrücken entschied am 23.8.2017 (Az. 4 C 348/16 04), dass in diesem Fall eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorlag, die Mieterin zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt war.
Da die befallene Fläche groß war, und in der Küche Mahlzeiten zubereitet werden sollen, sei es nahezu unmöglich für die Mieterin, dass sie sich nicht Schimmelsporen aussetzt.
Für das Gericht kann es eine Rolle gespielt haben, dass die Mieterin schwanger war, somit auch das ungeborene Kind einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt war.
Redaktion
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