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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Kündigung Mietvertrag der Wohnung mit Fax
Wollen Mieter die Kündigung des Mietvertrages für die Mietwohnung mit einem an den Vermieter gerichteten FAX-Schreiben durchführen, so ist dies nicht ausreichend:
Mietvertrag mit Fax kündigen - formelle Voraussetzungen nicht erfüllt - Kündigung unwirksam
Ein rechtzeitig abgesandtes FAX hat keine rechtliche Wirkung für die Einhaltung, Beginn einer Kündigungsfrist, da es an den formellen Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Kündigung fehlt.
- Haben Sie nur ein FAX abgeschickt, dann müssen Sie unbedingt die Kündigung mit einem von allen Mietern persönlich unterschriebenen Brief nachholen,
- beziehungsweise das FAX unterschreiben und dem Vermieter (als Brief) zustellen.
Für die Kündigung ist eine vom Mieter (allen Mietern) persönlich unterschriebene Kündigung für die Wirksamkeit erforderlich.
Kündigung der Wohnung mit Fax ist unwirksam - persönliche Unterschrift fehlt
Nur mit der handschriftlichen Unterschrift werden die Formerfordernisse erfüllt.
Dies ist gesetzlich geregelt, in § 568 BGB in Verbindung mit § 126 BGB.
- Verzögert sich die fristgerechte Zustellung des originalen Kündigungsschreiben, so kann dies im Ergebnis zur Verlängerung der Kündigungsfrist führen.
- Die unterschriebene Kündigung muss dem Vermieter rechtzeitig zugehen, damit sich die Kündigungsfrist nicht unnötig verlängert.
Mieter müssen den rechtzeitigen Zugang der Kündigung des Wohnungsmietvertrags beweisen
- Denken Sie daran, dass Sie beweisen können, dass und wann der Vermieter Ihre Kündigung erhalten hat:
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis des Zugangs wichtig
Kündigung eines Mietvertrages per eMail - keine Wirksamkeit, Kündigung ist unwirksam
Das vorstehende gilt auch für eine Kündigung per eMail. Da auch eine eMail keine persönliche Unterschrift trägt, wird sie nicht wirksam. Weitere Einzelheiten:
Kündigung des Mietvertrages per E-Mail, reicht das?
Müssen mehrere Mieter kündigen, und soll dies ein Mieter für alle anderen machen, so müssen demjenigen der handeln soll, Originalvollmachten vorliegen, die dann auch einem Kündigungsschreiben an den Vermieter im Original beigefügt werden müssen:
Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese?
Lesetipps zum Thema
Mietvertrag als Mieter immer schriftlich kündigen - Regeln
Für eine Kündigung können Sie den nachfolgenden Musterbrief verwenden:
Musterbrief - Ordentliche fristgemäße Kündigung Mietvertrag, Vorlage
Redaktion
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