​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Kündigungsfrist Mietwohnung - Dritter Werktag im Monat ein Samstag
Ist der dritte Werktag des Monats ein Samstag, dann reicht es aus, wenn die Kündigung für die Mietwohnung am darauffolgenden Werktag beim Empfänger eingeht.
Zugang der Kündigung für die Wohnung an einem Samstag, wenn dieser der dritte Werktag ist
Als Mieter muss man nicht darauf achten, dass die Kündigung am Samstag zugestellt wird.
- Es reicht dann, wenn die Kündigung bis zum Ablauf des nächsten folgenden Werktags beim Vermieter angekommen ist.
Was als Mieter für die Kündigung beachten:
Kündigung Mietwohnung - als Mieter den Mietvertrag kündigenMietvertrag als Mieter kündigen - an wen die Kündigung schicken?
Grundsatz - für Kündigungen des Mietvertrags der Wohnung gilt der Samstag als Werktag
Nach dem Gesetz kommt es für den Beginn einer Kündigungsfrist darauf an, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Empfänger eingegangen ist.
Dann werden die Monate der Kündigungsfrist (z.B. drei Monate, sechs Monate, neun Monate) vom Beginn dieses Monats an gerechnet.
Eine Kündigung gilt als Anfang April abgegeben, wenn sie spätestens am 3. Werktag des April beim anderen Vertragspartner angekommen ist.
Bei der dreimonatigen Kündigungsfrist beendet eine solche Kündigung den Mietvertrag
zum 30. Juni.
Das gilt für die Kündigung des Mieters wie auch für die Kündigung des Vermieters.
- Ein am Anfang des Monats liegender Samstag zählt als Werktag mit, aber nur dann, wenn nicht genau der dritte Werktag ein Samstag ist.
- Urteil: Kündigung Wohnung - Zustellung des Kündigungsschreiben am Samstag nicht erforderlich.
Kündigungszugang beim Vermieter für Mietvertrag - der Samstag ist der dritte Werktag
Wenn also der 1. des Monats ein Donnerstag war, und kein Feiertag dazwischen lag,
dann ist der Samstag der 3. des Monats, also der dritte Werktag.
In diesem Fall ist eine Kündigung, die am folgenden Montag (wenn der Montag kein Feiertag ist) der Gegenseite zugeht, noch rechtzeitig, damit die Kündigungsfrist in diesem Monat zu laufen beginnt.
Zugang der Kündigung der Wohnung am 3. Werktag - am Monatsanfang sind Feiertage
- Wenn am Monatsanfang Feiertage liegen, kann der "dritte Werktag" auch ein späteres Datum tragen.
1. April ist Mittwoch = 1. Werktag
2. April ist Donnerstag = 2. Werktag
3. April ist Karfreitag (Feiertag!)
4. April ist Samstag = 3. Werktag
dann ist
5. April Ostersonntag
6. April Ostermontag (Feiertag!)
In diesem Fall ist eine Kündigung, die am 7. April dem Vermieter zugeht, noch rechtzeitig, damit die Kündigungsfrist in diesem Monat zu laufen beginnt.
Urteil: Zustellung der Kündigung muss nicht am Samstag erfolgen
- Sie sollten dennoch möglichst nicht erst am letzten Tag kündigen - es kann plötzlich etwas dazwischen kommen und dann verlängert sich für Sie unnötigerweise die Kündigungsfrist!
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: