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Ratgeber Untervermietung
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Zustellung der Wohnungskündigung an einem Samstag erforderlich?
Vermieter und Mieter können den Vertrag über eine Wohnung durch die ordentliche fristgemäße Kündigung beenden. Fällt der dritte Werktag eines Monats auf einen Samstag, dann kann es ausreichen, wenn die Zustellung des Kündigungsschreiben für den Mietvertrag der Wohnung erst am folgenden Werktag erfolgt.
Kündigung der Mietwohnung - Angabe des Kündigungsgrundes
Der Vermieter muss einen vom Gesetz zugelassenen Kündigungsgrund angeben, § 573 BGB:
Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe
Mieter können ohne Angabe eines Grundes kündigen, § 568 BGB.
Kündigung Wohnung - Zustellung der Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats
Wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats bei der anderen Vertragspartei eingeht, dann wird das so behandelt, als wäre die Kündigung schon vor dem letzten Monatsende zugestellt worden, siehe § 573c BGB.
Man nennt das die "Karenzzeit". Deshalb beträgt die Kündigungsfrist "knapp" drei, sechs oder neun Monate.
- Wichtig ist, dass die rechtzeitige Zustellung des Kündigungsschreiben nachgewiesen werden kann.
Ordentliche Kündigung der Wohnung - die gesetzliche Kündigungsfrist ist einzuhalten
Die Kündigungsfristen stehen in § 573c BGB:
- Für die Kündigung von Mieterseite beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist immer (knapp) drei Monate, es kann manchmal (sehr selten) im Mietvertrag zugunsten der Mieter eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart sein.
Kündigungsfrist für Mieter - welche Kündigungsfrist gilt? - Es kann eine Ausnahme für die Möglichkeit der Kündigung bestehen:
Es ist ein Zeitmietvertrag oder ein für beide Seiten geltender Kündigungsausschluss vereinbart. - Die Vermieter muss eine Kündigungsfrist von mindestens (knapp) drei Monaten einhalten, die sich aber verlängert, wenn der Mietvertrag länger als 5 Jahre oder länger als 8 Jahre besteht. Eine Verlängerung der Frist im Mietvertrag ist möglich.
Kündigungsfrist für Vermieter
Ausnahme für die Kündigung der Wohnung besteht auch für Vermieter, wenn ein Zeitmietvertrag oder ein für beide Seiten geltender Kündigungsausschluss für bestimmte Zeit vereinbart ist.
Ein Samstag gilt als Werktag für die Berechnung der Kündigungsfrist
Normalerweise wird der Samstag als Werktag mitgerechnet. Ist z.B. der 1. Juni ein Freitag, dann ist der Samstag der 2. Werktag, Sonntag wird nicht einberechnet, der Montag ist der dritte Werktag.
Kündigungsfrist: Der Samstag gilt grundsätzlich als Werktag.
Mietvertrag für Wohnung kündigen - letzter Werktag für die Kündigung ist ein Samstag
Ein Mieter kündigte seinen Mietvertrag. Der dritte Werktag des Monats fiel auf einen (Oster-) Samstag. Die Kündigung wurde aber erst am Osterdienstag dem Vermieter zugestellt.
Der Vermieter meinte, damit sei die Kündigung nicht bis zum 3. Werktag zugegangen und verklagte den Mieter auf Zahlung einer weiteren Monatsmiete.
Das Amtsgericht gab in erstet Instanz zunächst dem Vermieter Recht, der Mieter ging in Berufung.
Kündigungsschreiben für Wohnung muss nicht Samstags zugehen
Das Landgericht Berlin, Urteil vom 22.02.2017, Az. 65 S 395/16 urteilte zu Gunsten des Mieters.
Wenn der letzte Tag der Karenzzeit ein Samstag ist, dann habe der Mieter die Kündigungsfrist eingehalten, wenn die Kündigung des Mieters am nächsten darauffolgenden Werktag beim Vermieter eingeht. Obwohl der Samstag ein Werktag ist, führe dies nicht dazu, dass die Kündigung am Samstag zugestellt sein muss.
Würde man diese Ansicht vertreten, so das Landgericht, dann müsse ein Mieter die Kündigung so rechtzeitig absenden, dass diese den Vermieter Samstags erreicht - aber dies würde zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist für den Mieter führen.
- Weil der letzte Tag für die Kündigung in diesem Monat ein Samstag war, habe sich daher die Karenzzeit für die Zustellung der Kündigung um einen weiteren Werktag verlängert, entschied das Landgericht.
Das Landgericht begründete die Entscheidung auch damit, dass der Vermieter keinen Vorteil hätte, wenn die Kündigung an einem Samstag (als letzter Werktag) zugehen müsse, da es doch, wie auch in diesem Fall so sei, dass Samstags im Büro nicht gearbeitet würde - daher würde die Kündigung ohnehin erst am folgenden Werktag vom Vermieter zur Kenntnis genommen.
Muss die Kündigung für die Wohnung Samstags zugehen, wenn der 3. Werktag ein Samstag ist?
Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage, ob dann der folgende Werktag zur Fristwahrung ausreicht, gibt es bisher nicht. Ein anderes Gericht könnte in einem vergleichbarem Fall auch anders entscheiden. Mieter sollten sich daher nicht darauf verlassen.
Redaktion
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