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Schreiben mit Mieterhöhung für Wohnung hat keine Unterschrift 

Für eine Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete genügen die Anforderungen, die der Gesetzgeber für die sogenannte "Textform"  vorgibt. 

Schreiben mit Mieterhöhung des Vermieters hat keine persönliche Unterschrift

  • Textform bedeutet, dass die Mieterhöhung keine persönliche Unterschrift tragen muss.

Vermieter schickt Mieterhöhung für die Wohnung per Mail oder als FAX

Eine Mieterhöhung (Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete) kann auch per eMail oder mit FAX an den Mieter erfolgen.

  • Immer muss aus dem Schreiben derjenige als Absender erkennbar sein, der die Erklärung zu einer gewüschten bzw. geforderten Mieterhöhung abgibt.
  • Der Absender muss nachweisen können, dass der Empfänger das Schreiben bekommen hat.  

Mieterhöhung durch Hausverwaltung - Unterschrift unter Mieterhöhung erforderlich? 

Wurde die Hausverwaltung vom Vermieter bevollmächtigt, dann muss auch die Mieterhöhung einer Hausverwaltung nicht persönlich unterschrieben sein.

Auch wenn es sich bei Hausverwaltungen um Gesellschaften handelt (juristischen Personen, z.B. Hausverwaltungs GmbHs) genügt dazu im Schreiben die Angabe des Namens der Gesellschaft und wer zur Vertretung (z.B. der Namen des Geschäftsführers) berechtigt ist. 

Ist der Vermieter eine juristische Person ( z.B. eine GmbH) dann ist es ausreichend, die GmbH als solche zu benennen. Es ist nicht eforderlich, dass der Geschäftsführer als vertretungsberechtigte Person benannt wird.

Mieterhöhung durch Hausverwaltung - Nachweis einer Vollmacht des Vermieters

Der Mieter kann in solchen Fällen die Vorlage der vom Vermieter ausgestellten Vollmacht (im Original) verlangen, damit vom Hausverwalter die Berechtigung zur Vertretung, auch für die Abgabe einer Mieterhöhung gegenüber dem Mieter, nachgewiesen wird.
Mieterhöhung durch Hausverwaltungs GmbH - Anforderungen


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