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Nachrichten mit Messenger-Dienst an Vermieter - WhatsApp, Facebook
Nachrichten an den Vermieter über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Facebook-Messenger oder ähnliche Dienste zu übermitteln, kann riskant sein.
Austausch von Nachrichten über WhatsApp, Facebook, Messenger-Dienste mit Vermieter
Viele Mieter und viele Vermieter / Verwalter benutzen Messenger-Dienste für die Kommunikation, neben den bekanntesten WhatsApp und Facebook-messenger z.B. auch Hoccer, Threema, Signal, Skype, Telegram, Wire.
Grundsätzlich kann eine Nachricht auch über solch einen Messenger-Dienst an den Vermieter versandt werden.
Kommunikation mit dem Vermieter über Messenger-Dienste
Auch wenn das bequem ist:
Überlegen Sie sorgfältig, ob Sie sich auf die Übermittlung von Nachrichten über Messenger Dienste verlassen möchten bzw. sich überhaupt darauf einlassen, mit dem Vermieter über WhatsApp oder ähnliche Messenger-Dienste Nachrichten auszutauschen.
Nachrichten über Messenger-Dienste an den Vermieter - Schriftform wird nicht eingehalten
Der Austausch bzw. die Übermittlung von Nachrichten gilt aber nicht, wenn im Gesetz die Schriftform verlangt ist, insbesondere gilt es nicht für eine Kündigung der Wohnung. Auch eine Mail ist nicht ausreichend. Die Kündigung muss durch ein unterschriebenes Originalschreiben erfolgen.
- Für Vertragsänderungen ist meist im Mietvertrag festgelegt, dass sie nur wirksam sein sollen, wenn die Schriftform eingehalten ist - es handelt sich um eine Schriftformklausel.
- Und wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass bestimmte Nachrichten schriftlich erfolgen müssen, reicht eine Versendung über einen Messenger-Dienst möglicherweise auch nicht aus.
Mit Messenger-Diensten versandte Nachrichten dokumentieren - Nachweis für Zugang
Oft müssen Sie als Mieterin oder Mieter später nachweisen, welche Nachrichten in welcher Reihenfolge ausgetauscht wurden, z.B. um das Ihrer Rechtsberaterin vorzulegen oder einem Gericht. Es kann umständlich sein, solch eine Dokumentation für Messenger-Nachrichten zu erstellen.
- Bei wichtigen Nachrichten kommt es oft darauf an, nachweisen zu können, dass die Gegenseite sie erhalten hat.
Zeitpunkt der Zustellung des Zugangs von Nachrichten beim Vermieter kann wichtig sein
Das kann klappen - insbesondere wenn die Gegenseite auf die Nachricht antwortet.
- Aber wenn solch eine Bestätigung ausbleibt, ist ein Nachweis, dass die Gegenseite die Nachricht erhalten hat, oft nicht möglich.
Ein Messenger-Dienst wird als Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter genutzt
Haben sich Vermieter und Mieter längere Zeit darauf eingelassen, über einen Messenger-Dienst Nachrichten auszutauschen, dann kann eine automatische Eingangsbestätigung ausreichen als Beleg, dass die Nachricht beim Empfänger angekommen ist.
Urteil:
Terminmitteilung über WhatsApp kann ausreichend sein
- Wenn Sie bestimmte Messenger-Dienste, über die Sie bisher mit dem Vermieter in Kontakt standen, nicht mehr häufig nutzen / überwachen, dann sollten Sie dies dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung mitteilen.
Redaktion
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