Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
- Start
- » Zustellung
Nachrichten mit Messenger-Dienst an Vermieter - WhatsApp, Facebook
Nachrichten an den Vermieter über Messenger-Dienste wie WhatsApp, facebook-messenger oder ähnliche Dienste zu übermitteln, kann riskant sein.
Viele Mieter und viele Vermieter /Verwalter benutzen Messenger-Dienste für die Kommunikation, neben den bekanntesten WhatsApp und Facebook-messenger z.B. auch Hoccer, Threema, Signal, Skype, Telegram, Wire.
Kommunikation, Austausch von Nachrichten über Messenger-Dienste mit Vermieter
Grundsätzlich kann eine Nachricht auch auf dem Weg über solch einen Messenger-Dienst versandt werden.
- Das gilt aber nicht, wenn im Gesetz Schriftform verlangt ist, insbesondere gilt es nicht für eine Kündigung. Die muss durch ein unterschriebenes Originalschreiben erfolgen.
- Für Vertragsänderungen ist meist im Vertrag festgelegt, dass sie nur wirksam sein sollen, wenn die Schriftform eingehalten ist - Schriftformklausel.
- Wenn im Vertrag festgelegt ist, dass bestimmte Nachrichten schriftlich erfolgen müssen, reicht eine Versendung über einen Messenger-Dienst möglicherweise nicht aus.
Mit Messenger-Dienst versandte Nachrichten dokumentieren - Nachweis für Zugang
Oft müssen Sie als Mieterin oder Mieter später nachweisen, welche Nachrichten in welcher Reihenfolge ausgetauscht wurden, z.B. um das Ihrer Rechtsberaterin vorzulegen oder einem Gericht. Es kann umständlich sein, solch eine Dokumentation für Messenger-Nachrichten zu erstellen.
- Bei wichtigen Nachrichten kommt es oft darauf an, nachweisen zu können, dass die Gegenseite sie erhalten hat.
Zeitpunkt der Zustellung des Zugangs von Nachrichten beim Vermieter kann wichtig sein
Das kann klappen - insbesondere wenn die Gegenseite auf die Nachricht antwortet. Aber wenn solch eine Bestätigung ausbleibt, ist ein Nachweis, dass die Gegenseite die Nachricht erhalten hat, oft nicht möglich.
Messenger-Dienst wird als Kommunikationsweg zwischen Mieter und Vermieter genutzt
Haben sich Vermieter und Mieter längere Zeit darauf eingelassen, über einen Messenger-Dienst Nachrichten auszutauschen, dann kann eine automatische Eingangsbestätigung ausreichen als Beleg, dass die Nachricht beim Empfänger angekommen ist.
Urteil: Terminmitteilung über WhatsApp kann ausreichend sein
Auch wenn das so bequem ist: Überlegen Sie sorgfältig, ob Sie sich überhaupt darauf einlassen, mit dem Vermieter über WhatsApp oder ähnliche Messenger-Dienste Nachrichten auszutauschen.
- Wenn Sie bestimmte Messenger-Dienste, über die Sie bisher mit dem Vermieter Kontakt hatten, nicht mehr häufig nutzen / überwachen, sollten Sie dies dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung mitteilen.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: