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Versand Brief mit FAX - Zustellungsnachweis - Rechtssicherheit

Versenden Mieter einen Brief per FAX, dann ist dies kein sicherer Beweis dafür, dass der Brief beim Empfänger angekommen, dies zu beweisen ist.

Fax-Protokoll - Sendebericht ist kein eindeutiger Beweis für eine erfolgte Zustellung 

Kommt es zu einem Rechtsstreit, und soll die erfolgte Zustellung eines Schreibens mit dem Fax-Protokoll bewiesen werden, dann kann das schwierig sein. 

  • Viele Gerichte haben aber Vorbehalte, einen Sendebericht als echten Zustellungsnachweis anzuerkennen, lassen den Zugangsnachweis durch Vorlage des Sendeprotokolls mit „OK“-Vermerk nicht einfach gelten. Dem OK-Vermerk im Sendebericht wird daher häufig nur eine "Indizwirkung" zugestanden.

  • Gerichte haben nur manchmal einen Fax-Sendebericht anerkannt, die Vorlage des Sendeprotokolls eines Faxschreibens als Beweis für einen Zugang beim Empfänger anerkannt. Darauf kann man sich als Absender aber nicht verlassen, denn wenn die Gegen­seite plausibel machen kann, dass nichts ange­kommen ist, dann ist der Zugang nicht erfolgt, und man kann die Zustellung nicht beweisen.  

Sendebericht des Fax-Geräts - nur Anscheinsbeweis für die erfolgte Zustellung

Häufig wird der Sendebericht nur als Anscheinsbeweis für eine Zustellung gewertet. Der Grund: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine technische Störung während des Versandvorgangs die Ãœbertragung verhindert.

  • Bezieht sich der Empfänger in einer Stellungnahme / Antwort konkret auf den Inhalt des FAX-Schreibens, dann erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, dass der Zugangsnachweis erbracht ist
    - dies aber nur, wenn der Empfänger nicht anders Kenntnis von Sachverhalten, z.B. von vorhandenen Mängeln der Wohnung, bekommen hat. 

Sendeprotoll eines Faxgeräts ist kein Nachweis für den Zugang eines Schreibens

Ein Sendeprotokoll kann ein Anhaltspunkt dafür sein, dass ein Schreiben versendet wurde - mehr nicht. Den Empfänger eines Fax-Schreibens kann eine â€žsekundäre Darlegungslast“ treffen.

Die Darlegungslast beinhaltet die Angabe von Gründen bzw. eines Grunds, warum der Erhalt eines Fax-Schreibens ausgeschlossen sein kann bzw. ausgeschlossen war.

Als Mieter wichtige Briefe versenden - Zustellung durch die Post 

Fax ersetzt nicht die Schriftformerfordernis - die persönliche Unterschrift fehlt

Wichtig: Ein FAX ersetzt nie ein gesetzlich erforderliches Schriftformerfordernis (z.B. Kündigung der Wohnung), weil ein Fax keine persönliche Unterschrift enthält.

Daher ist es möglich und oft sinnvoll, ein Schreiben gleichen Inhaltes persönlich zu unterschreiben und dieses mit einer auszuwählenden Zustellungsart nochmals zustellen zu lassen, damit die Rechtssicherheit für den Nachweis eines Zugangs beim Empfänger erhöht wird.  

Zustellung von Schreiben an Vermieter mit FAX - Rechtssicherheit für Erhalt des Schreibens


Redaktion


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