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Aufrechnung von Forderungen zwischen Mieter und Vermieter

Haben Mieter und Vermieter Forderungen gegeneinander, dann können diese miteinander verrechnet werden. Es kann eine Aufrechnung vorgenommen werden, wie es in der Rechtssprache heißt.

Aufrechnung - gegenseitige Forderungen des Mieters und Vermieters aufrechnen

Eine Aufrechnung ist meist nur zwischen den zwei Beteiligten direkt möglich. 

  • Gegen die Mietschulden des Vaters kann z.B. normalerweise nicht der noch offene Hauswartslohn des Sohns aufgerechnet werden - wenn diese Aufrechnung beabsichtigt wäre, dann müsste der Vermieter dem zustimmen.
  • Wenn beide Seiten sich darüber einig sind, können sogar verschiedene Dinge miteinander zu verrechnen sein: z.B. Zeit mit Geld.

Aufrechnung gegenseitiger Forderungen - Einigkeit zwischen Mieter und Vermieter

Wenn aber eine Seite eine Verrechnung vornimmt, ohne sich zuerst mit der anderen Seite darüber zu einigen, und darüber Streit entsteht, dann muss letztlich ein Richter entscheiden, ob ein Recht zur Aufrechnung besteht. 

Aufrechnung vornehmen - gleichartige Forderungen verrechnen

Nach dem Gesetz ist eine Aufrechnung nur möglich zwischen gleichartigen Forderungen. In der Praxis geht es meist um die Aufrechnung zwischen Geldforderungen:

Gegen Geldforderungen, die der andere hat, werden eigene Geldforderungen aufgerechnet. Soweit Ihre eigene Forderung reicht und berechtigt ist, bringt sie die Forderung des Anderen zum Erlöschen.

Beispiel

Sie haben eine eine Betriebskostenabrechnung erhalten, wonach Sie 480,00 € nachzahlen müssen. Sie haben aber wegen eines Schadens an Ihren Sachen vom Vermieter Schadenersatz verlangt von 370,00 €. Wenn aufgerechnet wird, dann ist die Nachzahlungsverpflichtung um 370,00 € geringer geworden, beträgt also nur noch 110,00 €, Ihre Schadenersatzforderung ist dagegen vollständig erloschen.

Aufrechnung Forderungen zwischen Mieter und Vermieter - Außergerichtlich oder im Prozess

Es kann außergerichtlich aufgerechnet werden oder auch im Prozess.

Als Mieter eine Aufrechnung durchführen, Forderungen gegen Vermieter geltend machen

Es gibt einiges zu beachten, wenn Mieter selbst eine Aufrechnung durchführen wollen. 

Eine nicht zulässige bzw. mit dem Vermieter nicht abgestimmte Aufrechnung kann, weil Mietschulden daraus entstehen können, der Vermieter kündigt, gefährlich sein.
Ob eine Aufrechnung zu Recht erfolgte, wird oft erst viel später gerichtlich entschieden.

  • Entscheidet das Gericht, dass die Aufrechnung nicht zulässig war, dann kann die Kündigung des Vermieters bestätigt werden.

Als Mieter mit der laufenden Miete Forderungen gegen den Vermieter aufrechnen

Besonders sorgfältig muss geprüft werden, wenn Sie beabsichtigen gegen laufende Mietzahlungsverpflichtungen aufzurechnen.

Z.B. wegen angenommener Mietminderungsansprüche
- Urteil: Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags 

Oder auch wegen Schadenersatzforderungen, die Sie eventuell gegen den Vermieter haben, oder wegen einer vorgenommenen Ersatzvornahme.

Wenn am Ende (in einem Gerichtsstreit) Ihre Gegenforderungen als unberechtigt angesehen werden, dann sind Sie Miete schuldig geblieben.

Wenn die Vermieterseite kündigt, oder gekündigt hat, dann kann eine solche Kündigung wegen Mietschulden auch gerichtlich bestätigt werden:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich 



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