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Aufrechnung einer Forderung gegenüber dem Vermieter als Mieter

Die Aufrechnung einer gegen den Vermieter bestehenden Forderung kann für Mieter Vorteile bieten.

Aufrechnung von Geldforderungen zwischen Mieter und Vermieter

Hat jemand eine Geldforderung gegen einen anderen, und hat umgekehrt der andere eine Geldforderung gegen ihn, dann kommt eine Aufrechnung in Betracht, §§ 388 bis 396 BGB.

Im Ergebnis kann das dazu führen, dass die beiden Geldforderungen gegeneinander verrechnet werden, es muss dann nur noch der Überschuss bezahlt werden, § 389 BGB.

Auch ein Abzug einer Forderung der Mieter von laufenden Mieten ist rechtlich eine Aufrechnung.

Statt Forderungen gegen den Vermieter mit der Miete aufrechnen - Forderung einklagen

Soll eine Aufrechnung durchgeführt werden, so ist dies dem Vermieter mitzuteilen, § 388 BGB.

Es kann besser sein, eine eigene Forderung nicht durch Aufrechnung geltend zu machen, sondern (wenn keine Verjährung eingetreten ist) die Forderung einzuklagen.

Statt Aufrechnung einer Forderung gegenüber dem Vermieter, die Forderung einklagen

Bevor Mieter eine nicht verjährte Forderung einklagen:
Zuvor sollten Sie den Vermieter bitten, dass er die gegen ihn bestehende Forderung anerkennt und entweder überweist oder einer Aufrechnung ausdrücklich zustimmt. 
Weisen Sie im Schreiben freundlich darauf hin, dass sonst rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Forderung eingeleitet werden.
Aufrechnung - als Mieter gegenüber dem Vermieter selbst aufrechnen

Häufiger betrifft dies vom Vermieter nicht überwiesene Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung,
Vermieter macht keine Auszahlung und wenn die Verjährung der Forderung droht:

Mieter können die Verjährung ihrer Forderung unterbrechen:
Verjährung Forderungen aus Mietverhältnis als Mieter unterbrechen.

Soll stattdessen eine Aufrechnung / Verrechnung vorgenommen werden, müssen Sie insbesondere bei Verrechnung gegen laufende Mieten vorsichtig sein:

  • Sicherheit für eine Verrechnung haben Sie nur, wenn der Vermieter schriftlich seine Zustimmung gegeben hat. Denn sonst könnte noch streitig werden, ob Ihre Forderung in der von Ihnen angenommenen Höhe besteht. Dann kann der Vermieter angebliche Mietrückstände zum Grund einer Kündigung machen, was jedenfalls zusätzlichen Stress verursacht.

Forderung des Mieters ist verjährt - Mieter macht Aufrechnung gegenüber dem Vermieter

Im Fall einer schon eingetretenen Verjährung kann die eigene Forderung nicht mehr eigenständig, also z.B. mit einer Klage gegen den Vermieter, durchgesetzt werden. Dennoch kann man sie dann dem Vermieter durch eine Aufrechnung entgegenhalten, und dadurch die eigene Forderung noch bekommen, auch wenn die eigene Forderung verjährt ist.

  • Der Vermieter kann sich aber bei der Aufrechnung einer solchen Forderung auf die Verjährung berufen, der Verrechnung widersprechen. 

Der Vermieter kann dann seine angebliche Forderung einklagen, und ein Gericht muss entscheiden, ob die Aufrechnung zu Recht erfolgt ist.
Verjährung - wann verjähren Ansprüche, Forderungen des Mieters? 

Als Mieter gegenüber dem Vermieter eine Aufrechnung durchführen

Wird die Aufrechnung gegenüber der laufenden Miete erklärt, so bleiben Mieter zunächst Miete schuldig, wenn der Vermieter der Aufrechnung zuvor nicht zugestimmt hat. 
Aufrechnung - Forderungen zwischen Mieter und Vermieter

Mietrückstände als Folge einer Aufrechnung sind ein Risiko für eine Kündigung des Mieters

Höhere Mietrückstände können eine fristgemäße oder fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter zur Folge haben.
Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags

  • Auch wenn eine Aufrechnung zu Recht erfolgt ist und der Rechtsstreit gewonnen wird, bedeutet dies in aller Regel für Mieter großen Stress, wenn der Vermieter die Kündigung wegen Mietschulden ausgesprochen hat, im Ergebnis die Kündigung aber nicht zu Recht erfolgt ist. 


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