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Musterbrief - Kosten für Ersatzvornahme vom Vermieter bekommen
Bevor Sie für eine von Ihnen gezahlte Reparatur, Mängelbeseitigung an Ihrer Mietwohnung die Ihnen entstandenen Kosten fordern können, müssen Sie zuvor gegenüber dem Vermieter die dafür erforderlichen Schritte eingeleitet haben.
In diesem Zusammenhang müssen Sie klären, ob sich Ihr Vermieter tatsächlich in Verzug befindet:
Mängelbeseitigung Mietwohnung, Frist setzen - Vermieter in Verzug?
- Näheres dazu finden Sie auch im Beitrag:
Mit einer Ersatzvornahme als Mieter Mängel selbst beseitigen
Ersatzvornahme, Mängelbeseitigung als Mieter in Auftrag gegeben - Kosten zurück bekommen
Der nachstehende Musterbrief zu: Kosten der Ersatzvornahme fordern, aufrechnen, steht zu Ihrer freien Verfügung.
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- Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang eines Schreibens nachweisen können!
Sie können, neben der Bezahlung von Rechnungen für die Mängelbeseitigung, auch Ersatz für Auslagen fordern, die Ihnen zusätzlich entstanden sind.
Weitere Hinweise erhalten Sie im Artikel:
Lesetipps zum Thema
Sie können gerne hier die pdf. mit dem Text des Schreibens für Ihre Unterlagen herunterladen.
... Absender
... Anschrift des Vermieters/Hausverwaltung
... (Ort), den ... (Datum)
Kosten der Ersatzvornahme
Sehr geehrter Herr/Frau ...,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom ... (Datum) habe(n) ich/wir Ihnen die Ersatzvornahme angekündigt. Ich/wir teile(n) Ihnen mit, dass die Arbeiten abgeschlossen sind. Beiliegend erhalten Sie Rechnungen in Kopie über die mir/uns entstandenen Auslagen.
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von ... € auf das Konto ... (Angaben zur Kontoverbindung).
Ich/wir erwarten die Überweisung bis spätestens zum ... (Datum)
Wenn Sie die Ihnen gesetzte Frist zur Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von ... (Betrag) versäumen, so werde(n) ich/wir die entstandenen Kosten auf gerichtlichem Weg über meinen/unseren Anwalt einfordern.
(Alternativ: ... werde(n) ich/wir die mir/uns entstandenen Kosten mit der Miete aufrechnen und den Betrag in Höhe von ... (Betrag) von der (über)nächsten Mietzahlung abziehen.)*
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift(en) Mieter
*Empfehlung: Nur mit der Miete aufrechnen, wenn der Betrag eine Monatsmiete nicht übersteigt. Wenn der aufzurechnende Betrag und ggf. „streitige“ Rückstände, z.B. aus Mietminderungen, bestehen, die in der Summe eine Monatsmiete übersteigen, dann ist in solchen Fällen sehr zu empfehlen, die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zur Durchsetzung zu übergeben. Bereits durch die Überschreitung der Monatsmiete um 1 Cent (nach Bundesgerichtshof schädlich) kann ein Kündigungsrisiko für den Mietvertrag entstehen.
Hier finden Sie weitere Hinweise zum Thema Aufrechnung
Redaktion
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