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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Vertragspartner des Mieters - wer ist der eigentliche Vermieter?
Manchmal ist nicht eindeutig, wer Vermieter der Wohnung ist, z.B. wenn eine Hausverwaltung im Auftrag des Vermieters den Mietvertrag für die Wohnung abgeschlossen hat - es sollte geklärt werden, wer Vertragspartner des Mieters ist.
Mieter haben Anspruch zu erfahren, wer der Vermieter ist
Jeder Mieter hat Anspruch darauf, zu erfahren, wer der eigentliche Vertragspartner ist, wem die Wohnung oder das gemietete Einfamilienhaus gehört.
Vertragspartner als Mieter feststellen - Auskunft zum Eigentümer der Wohnung, Haus erhalten
Ist der Namen und die aktuelle Anschrift des Vermieters nicht bekannt, will die Hausverwaltung den Vermieter / Eigentümer nicht nennen, so können Mieter den Anspruch auf Auskunft auch gerichtlich durchsetzen.
- Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten.
Vermieter einer Mietwohnung kann sich durch Hausverwaltung vertreten lassen
Vom Vermieter zu unterscheiden ist die Hausverwaltung:
​​​​​​​Der Verwalter kümmert sich im Auftrag des Vermieters um die Immobilie. Die Hausverwaltung kann den Vermieter vertreten, wenn er dazu durch den Vermieter bevollmächtigt ist.
Will der Vermieter sich immer oder in einem einzelnen Fall durch die Verwaltung vertreten lassen, dann muss „der Vermieter“ entsprechende Vollmachten erteilen. Dies kann auch eine umfassende Vollmacht sein, die es der Hausverwaltung dann ermöglicht den Vermieter in allen Belangen zu vertreten.
Vollmacht für den Hausverwalter - Mieter haben Anspruch auf Kenntnis der Vollmacht
Die erteilte Vollmacht muss der Verwalter auf Verlangen eines Mieters vorlegen.
Aus der Vollmacht ergibt sich, welche Rechte der Vermieter auf den Hausverwalter übertragen hat.
Besonders wichtig ist der Inhalt der Vollmacht bei einseitigen Erklärungen des Vermieters, insbesondere bei einer Mieterhöhung und bei der Kündigung der Wohnung.
Eine Vollmacht kann in solchen Fällen vom Vermieter auch für einen Rechtsanwalt erteilt sein, zum Beispiel, wenn es um eine Kündigung der Wohnung geht.
Wohnungsmietvertrag - Anwalt des Vermieters schickt Kündigung.
Wer ist der Vermieter meiner Wohnung - Fragen zur Vertretungsberechtigung
Geht es um die Vertretungsbefugnisse, die Vertretungsberechtigung, also die Frage, wer darf auf Seiten "den Vermieter" vertreten, dann stellen sich weitere Fragen.
Im Hinblick auf die Vertretungsberechtigung kann sich ein rechtlich bedeutsamer Unterschied ergeben:
- Mehrere Personen können normalerweise nur gemeinsam handeln, für Gesellschaften kann nur der jeweilige gesetzliche Vertreter wirksam handeln, wenn nicht eine rechtswirksame Vertretung bestellt ist:
Abschluss Wohnungsmietvertrag durch Prokurist - Handeln für Vermieter.
Vermieter kann eine Einzelperson sein, aber auch mehrere Personen (wie z.B. eine Erbengemeinschaft).
Vermieter ist eine Gesellschaft nach deutschem Recht - wer handelt gegenüber dem Mieter?
Ist eine Gesellschaft nach deutschem Recht der Vermieter, so sollte man wissen, wer diese Gesellschaften vertreten darf.
Unter den nachfolgenden Links erfahren Sie, was für jede dieser Gesellschaften gilt:
Im Mietvertrag der Wohnung steht eine ausländische Gesellschaft als Vermieter
Ist eine ausländische Gesellschaft der Vertragspartner, so können sich daraus wiederum Besonderheiten ergeben:
Firma als Vermieter von Wohnungen - ausländische Gesellschaft, Firma.
Mietwohnung - Vertragspartner des Mieters ist ein Einzeleigentümer
- Es macht einen Unterschied, ob dem Vermieter das (ungeteilte) Hausgrundstück gehört, oder nur die Wohnung (Eigentumswohnung).
Wird das Hausgrundstück oder die Eigentumswohnung, die Sie gemietet haben, verkauft, dann wird der neue Eigentümer der neue Vermieter.
Auch durch Zwangsversteigerung kommt es zu einem Vermieterwechsel.
Wird das Grundstück unter Zwangsverwaltung gestellt, oder fällt Ihr Vermieter in Insolvenz, dann ergeben sich für „den Vermieter“ — und damit auch für Sie — beträchtliche Änderungen.
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