​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Zwangsverwaltung der Mietwohnung - Kaution am Mietvertragsende
Bei einer bestehenden Zwangsverwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung übernimmt der Zwangsverwalter alle Rechte und Pflichten des Vermieters.
Mietvertragsende - Kaution vom Zwangsverwalter zurückbekommen
Als Mieter können Sie dann, nach Ende des Mietvertrages, die Kaution vom Zwangsverwalter zurückfordern, die Abrechnung verlangen und zurückbekommen.
Zwangsverwalter - Kaution ist nach Ende des Mietvertrags abzurechnen und zurückzahlen
Wird während einer Zwangsverwaltung der Mietvertrag beendet, so ist der Zwangsverwalter verpflichtet die Kaution für die Mietwohnung abzurechnen, denn Mieter können die Mietsicherheit nicht mehr von Ihrem Vermieter zurückfordern.
Der Zwangsverwalter ist verpflichtet, die Mietsicherheit zurückzuzahlen, und zwar einschließlich der Zinsen.
- Er haftet für die Rückzahlung sogar dann, wenn er selbst die Kaution überhaupt nicht von Ihrem (insolventen) Vermieter erhalten hat. Sie haben durch die Anordnung der Zwangsverwaltung sozusagen einen sichereren Schuldner Ihres Anspruchs bekommen.
Lesetipp
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: