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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Mehrere Personen sind Vermieter der Wohnung - gemeinsam Handeln
Vermieter einer Wohnung können mehrere Personen sein. Ist dies der Fall, dann müssen diese Personen grundsätzlich gegenüber Mietern gemeinschaftlich handeln.
Mehrere Eigentümer sind Vermieter einer Mietwohnung - Gemeinschaftliches Handeln
Manchmal erwerben Personen ein Hausgrundstück gemeinsam, haben dafür aber keine Gesellschaft gegründet, oder erben ein Haus.
- In diesen Fällen besteht Ihr Vertragspartner - der Vermieter - aus mehreren Personen.
Grundsätzlich müssen diese Personen Ihnen gegenüber gemeinschaftlich handeln, und zwar bei allen wesentlichen rechtlichen Handlungen.
- Hat keiner der Vermieter eine entsprechende Vollmacht der anderen, dann müssen alle gemeinschaftlich einen Mietvertrag für den Vertragsabschluss unterschreiben.
- Jede Vertragsänderung muss von den Vermietern gemeinschaftlich durchgesetzt werden.
- Dies gilt auch für eine Mieterhöhung: Die Vermieter müssen
gemeinsam eine Zustimmung des bzw. der Mieter zur Mieterhöhung verlangen:
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen - Geht es um die Kündigung der Wohnung, dann müssen alle Vermieter gemeinsam die Kündigung für die Wohnung aussprechen bzw. durch Vollmacht vertreten sein,
Kündigung Mietvertrag durch Vermieter - Prüfung Anforderungen,
usw.​​​​​​​
Mehrere Personen als Vermieter - Kündigung der Wohnung durch Vermieter
Ganz besonders wichtig ist das bei einer von der Vermieterseite ausgesprochenen Kündigung des Mietvertrags:
- Eine Kündigung muss grundsätzlich von allen Vermietern unterschrieben werden, oder es muss für diejenigen, die nicht selbst mit unterschreiben, eine Originalvollmacht auf den Unterzeichner, die Unterzeichnerin vorgelegt werden.
Kündigung der Wohnung - Zurückweisung mit Vollmachtsrüge. - Fehlt die Originalvollmacht, dann sollte eine Vollmachtsrüge erhoben werden, und zwar so schnell wie möglich.
Urteil: Kündigung Mietvertrag, Wohnung - mehrere Personen sind Vermieter. - Wenn Eheleute Vermieter sind, eine Kündigung ausgesprochen wird:
Eheleute, Ehepartner wollen Mietvertrag kündigen.
Mehrere Personen als Vermieter - Kündigung der Wohnung durch Mieter
- Sind mehrere Personen Vermieter, dann ist die Kündigung durch den oder die Mieter diesen Personen zuzustellen bzw. demjenigen, der zur Entgegennahme der Kündigung berechtigt ist:
Kündigung des Mietvertrags der Wohnung als Mieter.
Mietvertrag kündigen - an wen die Kündigung der Wohnung schicken? ​​​​​​​
​​​​​​​Kündigung der Wohnung durch Mieter - was beachten, prüfen?
Mehrere Personen als Vermieter - Abschluss des Mietvertrags für die Wohnung
Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Vermieter, so sollten Mieter darauf achten, dass diese Personen auch genau im Mietvertrag aufgeführt werden, und auch klar gestellt wird, wer diese Personengruppe vertreten darf.
Besteht keine Vollmacht für das Handeln, dann ist der Mietvertrag von allen Einzelpersonen, also durch alle Mieter und alle Vermierter, zu unterschreiben.
Wer ist Vermieter? Nicht alle Eigentümer unterschreiben Mietvertrag
- Notfalls, wenn Ihnen keine Vollmacht vorgelegt wird, sollten Sie eine Vollmachtsrüge erheben:
Vollmachtsrüge - Vollmachtsmangel unverzüglich rügen, mitteilen
Unverzüglich Handeln als Mieter - wie schnell muss man reagieren? - Aus Beweisgründen immer schriftlich und nachweisbar:
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
Mehrere Vermieter können bestimmen, dass ein Vermieter mit Vollmacht handeln darf
Es können aber auch alle Vermieter einen Vertreter (oder einige) bestimmen, und entsprechende Vollmacht erteilen:
Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese?
Mehrere Personen als Vermieter einer Wohnung handeln nicht gemeinsam gegenüber Mieter
Kein gemeinsames Handeln kann besonders wichtig sein, wenn Vermieter das vorgeschriebene gemeinschaftliche Handeln für die Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen nicht befolgen.
Dadurch kann eine Erklärung, die nicht gemeinschaftlich abgegeben, unterschrieben wurde, unwirksam sein, wenn Mietern keine Vollmacht vorgelegt wird.
- Auch eine Hausverwaltung, die mehrere Eigentümer vertritt, braucht für das Handeln gegenüber dem Mieter eine von den Vermietern ausgestellte Vollmacht. Eine solche Vollmacht muss Ihnen wenigstens einmal schriftlich im Original vorgelegt werden.
Handeln einer Erbengemeinschaft gegenüber Mietern eines Mietshauses, einer Mietwohnung
Auch durch Erbschaft kommen oft mehrere Personen zu gemeinschaftlichem Hauseigentum oder Wohnungseigentum:
Die Erbengemeinschaft als Vermieter im Mietrecht
Vermieter der Mietwohnung ist eine Gesellschaft, eine Firma, z.B. eine GbR
- Mehrere Personen, die eine Gesellschaft gegründet haben, sind für die Vertretung anders zu beurteilen:
Gesellschaft, Firma als Vermieter von Wohnungen - Einzelheiten
GbR als Wohnungsvermieter - Namen, Adresse der Gesellschafter
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