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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Abschluss Wohnungsmietvertrag mit Prokurist - Handeln für Vermieter
Ein Unternehmen, eine juristische Person, z.B. eine Wohnungsgesellschaft, kann neben den gesetzlichen Vertretern einen oder mehrere Prokuristen bestellen - der Prokurist kann die Gesellschaft, das Unternehmen vertreten und auch Mietverträge für Wohnungen abschließen.
Prokurist schließt als Bevollmächtigter den Mietvertrag für die Wohnung mit Mieter
Der Prokurist kann das Unternehmen in gleicher Weise vertreten wie ein gesetzlicher Vertreter.
- Die Prokura wird im Handelsregister eingetragen.
- Das Handelsregister ist ein öffentliches Register und kann eingesehen werden.
Prokurist handelt für den Vermieter - Überprüfung einer Prokura
Im Handelsregister kann geprüft werden, wer als Prokurist handeln darf, und auch, ob ein Prokurist alleine handeln darf.
Das Handelsregister wird beim jeweiligen Amtsgericht geführt.
Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung für die Einsichtnahme - die Einsichtnahme ist jedem zu Informationszwecken erlaubt.
Prokurist kann einen Mietvertrag über eine Wohnung alleine abschließen
Ist der Vermieter eine deutsche Handelsgesellschaft - eine GmbH, eine OHG, eine KG, eine GmbH & Co KG oder eine AG - , dann kommt in Betracht, dass ein Mietvertrag vom Prokuristen allein abgeschlossen werden kann, wenn sich aus dem Handelsregister keine Beschränkung für sein Handeln (zusammen mit einen weiteren Geschäftsführer) ergibt.
Abschluss eines Wohnungsmietvertrags durch Prokurist - Handeln für Vermieter
Aus dem Handelsregister ist ersichtlich, ob der Prokurist die Gesellschaft allein vertreten darf, oder nur zusammen mit anderen Personen, z.B. einem Geschäftsführer oder nur gemeinsam einem weiteren Prokuristen.
Der Prokurist unterschreibt meist mit dem Zusatz ppa = (lateinisch) per procura autoritate = deutsch "mit der Macht einer Prokura‘".
Redaktion
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