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Abschluss Wohnungsmietvertrag mit Prokurist - Handeln für Vermieter

Ein Unternehmen, eine juristische Person - z.B eine Wohnungsgesellschaft, kann neben den gesetzlichen Vertretern einen oder mehrere Prokuristen bestellen. 

Prokurist kann als Bevollmächtigter oder mit anderen zusammen Mietvertrag abschließen

Der Prokurist kann das Unternehmen in gleicher Weise vertreten wie ein gesetzlicher Vertreter.

  • Die Prokura wird im Handelsregister eingetragen. 
  • Das Handelsregister ist ein öffentliches Register.

Prokurist handelt für den Vermieter - Überprüfung einer Prokura

Im Handelsregister kann geprüft werden, wer als Prokurist handeln darf, ob ein Prokurist alleine handeln darf.

Das Handelsregister wird beim jeweiligen Amtsgericht geführt. Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung für die Einsichtnahme - die Einsichtnahme ist jedem zu Informationszwecken erlaubt. 

Abschluss eines Wohnungsmietvertrags durch Prokurist - Handeln für Vermieter

Aus dem Handelsregister ergibt sich, ob der Prokurist die Gesellschaft allein vertreten darf, oder nur zusammen mit anderen Personen, z.B. einem der Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen gemeinsam. 

Der Prokurist unterschreibt meist mit dem Zusatz ppa = (lateinisch) per procura autoritate = deutsch "mit der Macht einer Prokura‘".

Prokurist kann einen Mietvertrag über eine Wohnung auch alleine abschließen

Ist der Vermieter eine deutsche Handelsgesellschaft - eine GmbH, eine OHG, eine KG, eine GmbH & Co KG oder eine AG - , dann kommt in Betracht, dass ein Mietvertrag vom Prokuristen (allein oder mit weiteren Personen) abgeschlossen werden kann.


Redaktion


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