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Verwendung der Kaution durch Vermieter für Forderungen

Die Kaution für die Mietwohnung dient dazu, dass Vermieter eine Sicherheit für aus dem Mietverhältnis entstehende finanzielle Verpflichtungen gegenüber Mietern haben. Die Verwendung der Kaution durch den Vermieter kann mit der Aufrechnung von Forderungen erfolgen, die im Laufe des Mietverhältnisses entstehen, meist am Ende des Mietvertrags.

Verwendung der Kaution durch Vermieter während der Mietzeit wegen Forderungen

Im Mietvertrag findet sich häufig die Regelung, dass ein Vermieter schon während des Mietverhältnisses uneingeschränkt, also auch wegen streitiger Forderungen, auf die Kaution zugreifen kann und der Mieter dann die Kaution wieder auf den ursprünglichen Betrag erhöhen muss - 

Wie verhält es sich mit der Kaution am Ende des Mietvertrages?

Häufig entstehen Streitigkeiten um die Mietkaution am Ende des Mietverhältnisses, weil der Vermieter meint, er habe Gegenansprüche.

Solche Gegenansprüche können entstehen durch

Aufrechnung der Kaution durch den Vermieter mit zweifelhaften Forderungen 

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes kann der Vermieter sogar Forderungen aufrechnen, die der Mieter nicht anerkannt hat bzw. die nicht gerichtlich festgestellt sind: 
Kaution - Abrechnung - Aufrechnung von Forderungen durch Vermieter

  • Macht der Vermieter über die Aufrechnung der Kaution zweifelhafte Forderungen geltend: In derartigen Fällen sollten Sie umgehend fachlichen Rat in Anspruch nehmen, denn es ist schwer zu überblicken, welche Gegenforderungen wirklich berechtigt sind, und was Sie im Einzelnen tun müssen, um sich soweit notwendig zur Wehr zu setzen.

Abrechnung der Kaution durch den Vermieter

Der Vermieter muss (nach einer Wartefrist) über die Kaution abrechnen und kann dann auch die Aufrechnung erklären, darlegen, welche Gegenforderungen von ihm erhoben werden.

In der Abrechnung hat der Vermieter darzulegen, warum und in welcher Höhe nach seiner Ansicht eine Verwertung oder Verrechnung der Kaution berechtigt sein soll: 
Kaution am Mietvertragsende - Ansprüche des Vermieters.




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