Logo

Abrechnung Kaution - Auszahlung oder Verwendung durch Vermieter

Die Abrechnung der Kaution muss in einer angemessenen Frist erfolgen. Die Kaution können Vermieter für Forderungen aus dem Mietvertrag verwenden, Forderungen von der Kaution abziehen, denn die Kaution für die Wohnung dient dazu, dass Vermieter für berechtigte Ansprüche aus dem Mietverhältnis eine Sicherheit haben.

Vermieter teilt wegen der Abrechnung der Kaution mit, dass Forderungen bestehen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dem Vermieter immer eine Frist zur Abrechnung zusteht. Der Vermieter muss nach dem Ende des Mietvertrags erklären, ob er noch Forderungen geltend machen will - und welche -, oder dass er einen Teilbetrag der Kaution dafür einbehält, oder dass er sogar die Kaution insgesamt einbehält und eine darüber hinausgehende Forderung geltend macht.

Ende Mietvertrag - Vermieter hat in angemessener Zeit über die Kaution abzurechnen

Der Vermieter müsse gegenüber den Anspruchsberechtigten für die Auszahlung der Kaution in einer "angemessenen, nicht allgemein bestimmbaren Frist" erklären, ob er Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellen will, und welche das sind, so der BGH. Der Vermieter muss in einer angemessenen Zeit die Abrechnung der Kaution vornehmen.

Auszahlung oder Freigabe der Kaution durch den Vermieter, wenn keine Forderungen bestehen

Der Anspruch auf Abrechnung und Rückzahlung der Kaution besteht für die (ehemaligen) Mieter immer dann, wenn der Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis hat, auch keine zu erwarten sind. Der Vermieter muss die Kaution zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen auszahlen, oder eine geleistete andere Sicherheit, z.B. eine Bürgschaft, freigeben.

Einbehalt oder Verwendung der Kaution - Vermieter hat Forderungen

Bestehen Forderungen seitens des Vermieters aus dem Mietverhältnis, dann kann der Vermieter diese mit der Kaution aufrechnen, verrechnen.

Das kann ein Vermieter sogar dann, wenn seitens des Mieters solche Forderungen nicht anerkannt oder sogar ausdrücklich bestritten sind: 
Kaution am Ende des Mietvertrags - Vermieter hat Forderungen.

Ob der Einbehalt zu Recht erfolgt, muss dann notfalls in einem Prozess geklärt werden.

Vermieter dürfen einen Teil der Kaution für künftig fällig werdende Betriebskosten einbehalten

Steht noch eine Betriebskostenabrechnung oder auch eine andere Abrechnung aus, dann kann der Vermieter bis zur Abrechnung von Nebenkosten einen angemessenen Teil für eine vom ehemaligen Mieter zu zahlende Forderung aus der Kaution zurückbehalten.

Mietvertragsende - Zinserträge aus der Kaution für die Wohnung stehen Mietern zu

Am Ende des Mietvertrages muss der Vermieter auch über die aufgelaufenen Zinsen abrechnen und gegenüber Mietern auszahlen - falls die Zinserträge nicht für die Verrechnung von Forderungen des Vermieters verwendet werden: 
Kaution und Zinsen - Pflichten des Vermieters

Bei der Berechnung der Zinsen und der Zinshöhe bestehen häufig Unsicherheiten:
Mietkaution - Höhe der Zinsen - auf dieser Seite finden Sie auch einen Link zu einem Kautionsrechner.

Von wem kann die Abrechnung, Auszahlung der Kaution für die Mietwohnung gefordert werden?



Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: