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Verjährungsfrist für Betriebskostennachzahlung der Wohnung
Wurde eine Nachzahlung für Betriebskosten der Mietwohnung oder eines gemieteten Einfamilienhauses von Mietern nicht bezahlt, so beträgt die Verjährungsfrist für die Durchsetzung der offenen Forderung durch den Vermieter drei Jahre.
Wann beginnt die Verjährungfrist für eine Betriebskostennachzahlung?
Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit Ende des Jahres, in dem die Nachzahlung für eine Betriebskostenabrechnung gefordert wurde.
Verjährungsfrist für Betriebskostennachzahlung kann sich verlängern
Es kann eine Ausnahme für die Verlängerung der Verjährungsfrist geben, wenn nachweislich über eine Betriebskostennachzahlung zwischen Mieter und Vermieter (z.B. nach einem Widerspruch des Mieters) verhandelt wurde.
Verjährungsfrist für Nachzahlungen aus Betriebskosten kann sich verschieben
Eine Verschiebung der Verjährungsfrist ist möglich,
- durch Antrag des Vermieters bei Gericht - mit Mahnbescheid oder Klage auf Zahlung - kann die Verjährung aufgeschoben werden.
Bekommt der Vermieter ein vollstreckbares Urteil, so kann aus dem Urteil 30 Jahre vollstreckt, die Forderung durchgesetzt werden.
Beispiele für Berechnung der Verjährungsfrist für Betriebskostennachzahlungen
Beispiele für Verjährung einer Betriebskostennachzahlung:
Beispiele
- Im Oktober 2021 erhalten Sie die Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020.
Macht der Vermieter die Forderung aus der Betriebkostenabrechnung nicht vor Gericht geltend (eine Mahnung genügt nicht), so verjährt die Forderung auf die Betriebskostennachzahlung am 31.12.2024.
- Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 wurde im Jahr 2020 zugestellt, der Vermieter hat die Nachforderung nicht vor Gericht geltend gemacht
- die Forderung ist am 31.12.2023 verjährt.
- Vorstehendes gilt immer, wenn die Verjährung nicht wirksam vom Vermieter unterbrochen wurde, oder wenn Umstände vorliegen, auf Grund derer sich der Beginn der Verjährungsfrist verschoben hat.
- Ob eine Verjährung tatsächlich eingetreten ist, wie die Forderung des Vermieters abzuwehren ist, können, ob einem Mahnbescheid des Vermieters widersprochen werden sollte, dies sollten Mieter anwaltlich prüfen lassen.
Verjährung für Betriebskostennachforderung - Forderung vom Vermieter noch durchsetzbar?
Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Forderung für eine nicht bezahlte Betriebskostennachzahlung nicht mehr mit Rechtsmitteln durchgesetzt werden, wenn sich Mieter auf die Verjährung berufen.
Vermieter will die Kaution der Wohnung mit Nachforderungen für Betriebskosten verrechnen
Eine verjährte Betriebskostennachforderung darf der Vermieter nicht mit der Kaution des Mieters am Mietvertragsende verrechnen.
Kautionsabrechnung - Forderungen verrechnen nicht immer möglich
Kautionsabrechnung - Forderung für Betriebskosten ist verjährt
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