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Mahnbescheid vom Vermieter - Widerspruch gegen die Forderung
Gegen einen Mahnbescheid, der vom Gericht zugestellt worden ist, kann Widerspruch eingelegt werden.
Prüfen, ob ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid sinnvoll ist
Empfänger eines Mahnbescheids sollten umgehend fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
Der Forderung aus einem gerichtlichen Mahnbescheid sollten Sie nur widersprechen, wenn gute Gründe für die Annahme bestehen, dass die Forderung tatsächlich nicht zu zahlen ist.
Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie die angeblich fehlende Miete, die der Vermieter per Mahnbescheid verlangt, tatsächlich schon gezahlt haben, oder wenn Sie meinen, eine Betriebskostennachforderung sei unbegründet, weil die Abrechnung fehlerhaft ist.
Dem Mahnbescheid nur zu widersprechen, weil Zeit gewonnen werden soll, ist wenig sinnvoll.
Durch einen Widerspruch entstehen weitere Kosten, und letztlich ist die Forderung dann doch zahlen, wenn diese berechtigt ist.
Daher kann es sinnvoll sein, den Mahnbescheid anzuerkennen und die Forderung und Kosten zu bezahlen:
Forderung aus einem Mahnbescheid anerkennen, bezahlen
Widerspruch gegen Mahnbescheid - unbedingt Frist für Widerspruch beachten
Der schriftliche Widerspruch muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung (also: Zustellung am Donnerstag - Widerspruch bis Donnerstag zwei Wochen später) beim Gericht (nicht beim Anspruchsteller!) eingegangen sein.
- Wenn Sie Widerspruch einlegen: Am besten benutzen Sie für den Widerspruch das rote Formular, das dem Mahnbescheid beigefügt ist.
Sie können aber auch ohne dieses Formular an das Gericht schreiben, es muss aber vor allem Ihr Absender und das korrekte Aktenzeichen angegeben sein, und dass Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, der Widerspruch muss unterschrieben werden. - Ein unterschriebener Widerspruch kann auch per Fax an das Gericht gesandt werden.
Frist für Widerspruch gegen den Mahnbescheid unverschuldet verpasst
Wird die Frist unverschuldet verpasst, z.B. weil Sie erst nach Ende der Frist aus dem Urlaub oder aus dem Krankenhaus zurückkommen, muss umgehend ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden!
Wie geht es weiter nach dem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid?
Wenn Sie Widerspruch einlegen, informiert das Gericht den Anspruchsteller und fordert ihn auf, zu begründen, warum er meint, die Forderung stehe ihm zu. Dadurch geht das Mahnverfahren in das normale gerichtliche Verfahren, also einen Zahlungsprozess über, und ein Richter entscheidet inhaltlich darüber, ob die Forderung begründet ist oder nicht.
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Redaktion
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