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Ratgeber Untervermietung
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Kautionsabrechnung Wohnung - Vermieter zieht Forderungen ab
Haben Mieter für ihre Wohnung eine Kaution bezahlt, dann kann der Vermieter am Mietvertragsende Ansprüche aus dem Mietverhältnis, die er gegen die Mieter hat, von der Kaution abziehen, sogar Forderungen geltend machen, die Mieter gegenüber dem früheren Vermieter gar nicht anerkannt haben.
Abrechnung Kaution - Vermieter nutzt Kaution für vom Mieter nicht anerkannte Forderungen
- Der Abzug von Forderungen des Vermieters von der Kaution gilt nach einem neueren Urteil des BGH auch für Forderungen, die vom Mieter nicht anerkannt sind, sie müssen zuvor auch nicht gerichtlich festgestellt sein:
Kaution - Abrechnung - Aufrechnung von Forderungen durch Vermieter.
Es kann natürlich sein, dass der Vermieter noch höhere Gegenansprüche geltend macht, als die Kautionssumme überhaupt beträgt.
Dann wird der Vermieter die Kaution komplett einbehalten und er wird den Betrag, den er darüber hinaus meint beanspruchen zu können, vom Mieter (bzw. vom Bürgen) verlangen, ggf. auch gerichtlich geltend machen.
Verwertung Kaution - Vermieter nutzt Kaution der Wohnung für Forderungen, Schadenersatz
Besonders wenn es um Einbehalte, Abzüge des Vermieters bei einer Kautionsabrechnung geht, besteht häufig Uneinigkeit, ob der Vermieter berechtigt einen Abzug, Einbehalt gemacht hat.
- Oft werden von der Kaution Beträge wegen angeblich auszuführender Schönheitsreparaturen abgezogen oder einbehalten - aber Schönheitsreparaturen sind nicht immer von Mietern auszuführen:
Wohnungsrückgabe Mietwohnung - Renovierungspflicht für Mieter? - Auch weil Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht ausgeführt sind, kann es zu einer Verrechnung solcher Forderungen mit der Kaution kommen:
Schadenersatz vom Mieter - nicht fachgerechte Renovierung Wohnung. - Auch der Einbehalt, Abzug eines Betrages wegen angeblicher Schäden, die aber einer normalen Abnutzung entsprechen, führt oft zum Streit:
Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung. - Auch angebliche Mietrückstände, z.B. weil Mieter eine Mietminderung geltend gemacht haben, diese von der Miete abgezogen wurde, können vom Vermieter in der Kautionsabrechnung geltend gemacht werden und ein Streit kann unvermeidlich sein.
Mietminderung für Wohnung - wie die Miete mindern?
Kautionsabrechnung - Vermieter zieht unberechtigte Forderungen ab
Hat der Vermieter angebliche Ansprüche, zweifelhafte Forderungen von der Kaution abgezogen, das kann auch die Nachzahlung aus einer nicht bezahlten Betriebskostenabrechnung sein, die zu spät zugestellt wurde, dann sollte die Verwertung der Kaution anwaltlich geprüft werden.
Kautionsabrechnung - Abzug von Forderungen nicht immer möglich.
- Unberechtigte Abzüge können gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
Einbehalt Kaution - Vermieter der Wohnung nutzt Kaution, macht Forderungen geltend
Der Vermieter muss nach Ende des Mietvertrags die erhaltene Kaution herausgeben und auch abrechnen.
- Ist eine Barkaution geleistet worden, muss der Vermieter hierzu über die Kaution nebst Zinsen abrechnen, seine eigenen (vermeintlichen oder tatsächlichen) Gegenansprüche beziffern, von der Kautionssumme abziehen und den Restbetrag der Kaution auskehren.
- Hat der Mieter ein Sparguthaben verpfändet, dann kann der Vermieter auf das Guthaben zugreifen, seine Ansprüche hieraus bedienen, muss gegenüber dem Mieter abrechnen und den verbleibenden Betrag zurückzahlen:
Ende des Mietvertrags - Kaution abrechnen, freigeben oder verwerten. - Ist Sicherheit durch Bürgschaft gegeben worden, kann sich der Vermieter an den Bürgen wenden und von diesem Zahlung verlangen:
Bürgschaft - Vermieter nimmt Bürgen in Anspruch.
Nur Forderungen aus dem Mietverhältnis darf der Vermieter von der Kaution einbehalten
Abziehen darf der Vermieter nur Forderungen die im Mietverhältnis entstanden sind, nicht aber aus anderen Gründen entstandene Forderungen.
Kaution Mietvertragsende - Forderungen verrechnen nicht immer möglich.
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Redaktion
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