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Kautionsabrechnung Wohnung - Vermieter zieht Forderungen ab

Haben Mieter einer Mietwohnung eine Kaution bezahlt, dann kann der Vermieter am Mietvertragsende Ansprüche aus dem Mietverhältnis, die er gegen die Mieter hat, von der Kaution abziehen. Mieter müssen solche Forderungen gegenüber dem früheren Vermieter nicht anerkannt haben.

Abrechnung Kaution - Vermieter nutzt Kaution für vom Mieter nicht anerkannte Forderungen

Es kann natürlich sein, dass der Vermieter noch höhere Gegenansprüche geltend macht, als die Kautionssumme überhaupt beträgt.
Dann wird der Vermieter die Kaution komplett einbehalten und den Betrag, den er darüber hinaus meint beanspruchen zu können, vom Mieter (bzw. vom Bürgen) verlangen, ggf. auch gerichtlich geltend machen.

Verwertung Kaution - Vermieter nutzt Kaution der Wohnung für Forderungen, Schadenersatz

Besonders wenn es um Einbehalte, Abzüge des Vermieters bei einer Kautionsabrechnung geht, besteht häufig Uneinigkeit, ob der Vermieter berechtigt einen Abzug, Einbehalt gemacht hat.

Kautionsabrechnung - Vermieter zieht unberechtigte Forderungen ab

Hat der Vermieter angebliche Ansprüche, zweifelhafte Forderungen von der Kaution abgezogen, dann sollte die  Verwertung der Kaution anwaltlich geprüft werden. Unberechtigte Abzüge können gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.

Einbehalt Kaution - Vermieter der Wohnung nutzt Kaution, macht Forderungen geltend

  • Ist eine Barkaution geleistet worden, muss der Vermieter hierzu über die Kaution nebst Zinsen abrechnen, seine eigenen (vermeintlichen oder tatsächlichen) Gegenansprüche beziffern, von der Kautionssumme abziehen und den Restbetrag der Kaution auskehren. 
  • Hat der Mieter ein Sparguthaben verpfändet, dann kann der Vermieter auf das Guthaben zugreifen, seine Ansprüche hieraus bedienen, muss gegenüber dem Mieter abrechnen und den verbleibenden Betrag zurückzahlen: 
    Ende des Mietvertrags - Kaution abrechnen, freigeben oder verwerten 
  • Ist Sicherheit durch Bürgschaft gegeben worden, kann sich der Vermieter an den Bürgen wenden und von diesem Zahlung verlangen: 
    Bürgschaft - Vermieter nimmt Bürgen in Anspruch 

Nur Forderungen aus dem Mietverhältnis darf der Vermieter von der Kaution einbehalten

Abziehen darf der Vermieter nur Forderungen aus dem Mietverhältnis, nicht aber aus anderen Gründen entstandene mietfremde Forderungen: 
Kaution Mietvertragsende - Forderungen verrechnen nicht immer möglich.


Redaktion


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