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Ratgeber Untervermietung
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Abrechnung der Kaution - Vermieter zieht Forderungen ab
Hat der Vermieter für die Wohnung eine Kaution erhalten, dann muss er nach dem Ende des Mietvertrages über die Kaution abrechnen. Mit der Kautionsabrechnung kann der Vermieter seiner Ansicht nach bestehende Forderungen geltend machen.
Kautionsabrechnung für Wophnung - Vermieter macht Forderungen geltend
Der Vermieter kann bei der Abrechnung der Kaution am Mietvertragsende Forderungen geltend machen, die seiner Ansicht nach bestehen, diese von der Kaution abziehen oder sogar die gesamte Kaution wegen seiner Meinung nach bestehender Forderungen einbehalten.
- Es ist nicht erforderlich, dass eine Forderung des Vermieters durch ein Gericht als rechtmäßig festgestellt wurde.
Der Vermieter soll auch berechtigt sein mit Forderungen aufzurechnen, deren Berechtigung die Mieter bestritten haben.
Bundesgerichtshof - keine feste Frist für die Abrechnung der Kaution durch Vermieter
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 24.7.2019 (Az. VIII ZR 141/17), der Vermieter müsse in einer "angemessenen, nicht allgemein bestimmbaren Frist" erklären, ob er Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellen will, und welche Ansprüche das sind.
Kaution - wie lang kann der Vermieter sie behalten?
Abrechnung der Kaution - eine separate Abrechnung ist nicht erforderlich
Der Vermieter müsse auch nicht unbedingt eine separate Abrechnung über die Kaution erteilen, es reiche aus, wenn er eine Aufrechnung erklärt.
In vielen Fällen müssen Mieter gegenüber dem Vermieter die Kautionsabrechnung fordern:
Musterbrief - Rückzahlung, Abrechnung der Kaution vom Vermieter
Vermieter hat mit der Kautionsabrechnung unberechtigt Forderungen abgezogen
Der BGH meint: Sollten in der Kautionsabrechnung vom Vermieter gegenüber dem / den (ehemaligen) Mietern unberechtigt Forderungen geltend gemacht worden sein, dann lasse sich dies gerichtlich klären.
Dies bedeutet im Ergebnis, dass Vermieter nur eine entsprechende Forderung behaupten müssen, und dann sogar die Auszahlung der gesamten Kaution verweigern können.
Weitere Hinweise:
Kautionsabrechnung Wohnung - Vermieter zieht Forderungen ab
- Vermieter können mit der Kautionsabrechnung nicht jede Forderung geltend machen:
Kautionsabrechnung - Forderungen verrechnen nicht immer möglich
Abrechnung der Kaution mit Abzug von Forderungen - Feststellung der Forderung durch Klage
Der Vermieter kann auch eine Klage auf Zahlung einer Forderung erheben. Aus dem Verfahren kann es sich dann ergeben, in welcher Höhe die Kaution verrechnet wurde.
Erst mit dem Zugang der Abrechnung (egal in welcher Form) werde der Anspruch auf Auszahlung einer geleisteten Kaution fällig.
Redaktion
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