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Abrechnung der Kaution - Vermieter zieht Forderungen ab

Hat der Vermieter für die Wohnung eine Kaution erhalten, dann muss er nach dem Ende des Mietvertrages über die Kaution abrechnen. Mit der Kautionsabrechnung können Vermieter ihrer Ansicht nach bestehende Forderungen geltend machen, die Mieter nicht anerkannt haben müssen.

Kautionsabrechnung für Wohnung - Vermieter macht Forderungen geltend

Der Vermieter kann bei der Abrechnung der Kaution am Mietvertragsende Forderungen geltend machen, die seiner Ansicht nach bestehen, diese von der Kaution abziehen oder sogar die gesamte Kaution wegen seiner Meinung nach bestehender Forderungen einbehalten.

  • Es ist nicht erforderlich, dass eine Forderung des Vermieters durch ein Gericht als rechtmäßig festgestellt wurde.
  • Der Vermieter ist sogar berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, deren Berechtigung die Mieter bestritten haben.

Bundesgerichtshof - keine feste Frist für die Abrechnung der Kaution durch Vermieter

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 24.7.2019 (Az. VIII ZR 141/17), der Vermieter müsse in einer "angemessenen, nicht allgemein bestimmbaren Frist" erklären, ob er Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellen will, und welche Ansprüche das sind.
Kaution - wie lange kann der Vermieter sie behalten?

Abrechnung der Kaution - eine separate Abrechnung ist nicht erforderlich

Der Vermieter müsse auch nicht unbedingt eine separate Abrechnung über die Kaution erteilen, es reiche aus, wenn er eine Aufrechnung erklärt.

Vermieter hat mit der Kautionsabrechnung unberechtigt Forderungen abgezogen

Der Bundesgerichtshof meint: Sollten in der Kautionsabrechnung vom Vermieter gegenüber dem / den (ehemaligen) Mietern unberechtigt Forderungen geltend gemacht worden sein, dann lasse sich dies gerichtlich klären.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass Vermieter nur eine entsprechende Forderung behaupten müssen, und könnten dann sogar die Auszahlung der gesamten Kaution verweigern.

Weitere Hinweise wegen dem Einbehalt, Abzug von Forderungen von der Kaution:
Kautionsabrechnung Wohnung - Vermieter zieht Forderungen ab.

Abrechnung der Kaution mit Abzug von Forderungen - Feststellung der Forderung durch Klage

Der Vermieter kann auch eine Klage auf Zahlung einer Forderung erheben. Aus dem Verfahren kann es sich dann ergeben, in welcher Höhe die Kaution verrechnet werden kann.

Erst mit dem Zugang der Abrechnung werde der Anspruch auf Auszahlung einer geleisteten Kaution fällig.

In vielen Fällen müssen Mieter gegenüber dem Vermieter die Kautionsabrechnung fordern:
Musterbrief - Rückzahlung, Abrechnung der Kaution vom Vermieter.


Redaktion


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