Musterbriefe, Mustervorlagen
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Aufrechnung einer Forderung gegenüber Vermieter ankündigen
Bestehen Zahlungsansprüche, Forderungen gegen den Vermieter, dann können diese grundsätzlich mit der Miete verrechnet werden.
Information des Vermieters über eine Aufrechnung
Mieter sollten eine Aufrechnung gegenüber dem Vermieter immer ankündigen, im Einzelnen mitteilen, dass wegen eines Guthabens oder wegen einer bestehenden Forderung eine Aufrechnung vorgenommen wird, z.B. mit der laufenden Miete. Hierzu kann es auch eine Regelung im Mietvertrag geben.
Aufrechnung einen Monat vorher gegenüber dem Vermieter ankündigen
Steht im Mietvertrag, dass eine Aufrechnung anzukündigen ist, dann muss der Vermieter über die beabsichtigte Aufrechnung informiert werden. Die Textform reicht dafür aus.
- Die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor der Fälligkeit der nächsten Miete beim Vermieter sein.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche Vereinbarung - auch als Formularklausel wirksam.
Aufrechnung von Forderungen des Mieters - Verrechnung gegen Mietzahlung
Grundsätzlich kann eine Aufrechnung nicht durch den Mietvertrag ausgeschlossen werden.
- Ist die Forderung der Mieter klar und eindeutig - z.B. ein vom Vermieter selbst ausgerechnetes Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung, und der Vermieter zahlt dieses Guthaben nicht zurück, dann kommt eine Aufrechnung in Betracht .
Eine Aufrechnung erschwert immer den Nachweis, dass die Miete vollständig bezahlt wurde, rechtliche Streitigkeiten können dadurch komplizierter werden.
Oft sind aber die Forderungen nicht eindeutig, so z.B bei Mietminderung, oder wenn Sie vom Vermieter Ersatz für Aufwendungen oder Ersatz von Schäden verlangen, die Sie als Mieter gehabt haben.
- In solchen Fällen ist eine Aufrechnung immer sehr sorgfältig zu prüfen: Besteht Ihre Forderung nicht in der Höhe, die Sie annehmen, dann bleiben Sie Miete schuldig, und riskieren wegen dann entstehender Mietschulden eine Kündigung.
Mietschulden - Fristlose und fristgemäße Kündigung durch Vermieter - Ganz sicher sind Sie nur, wenn der Vermieter / Verwalter schriftlich bestätigt, dass Sie verrechnen dürfen.
Aufrechnung gegenüber Vermieter einer Wohnung erklären - Beispiel, Mustertext
Sie können diese Ankündigung auch damit verbinden, die Zahlung anzumahnen.
"Aus Ihrer Heizkostenabrechnung für das letzte Jahr ergibt sich ein Guthaben für mich in Höhe von ... EUR. Der Betrag ist immer noch nicht bei mir eingegangen. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum .... auf mein Konto.... Andernfalls werde ich den Betrag von der Mietzahlung für den nächsten Monat / die nächsten Monate abziehen."
- Wenn der Aufrechnungsbetrag höher ist als eine Monatsmiete, oder Sie die Verrechnung aus anderen Gründen auf mehrere Monate verteilen, dann sollten Sie dem Vermieter vorrechnen, was Sie in welchem Monat abziehen.
- Bei unklaren Forderungen empfiehlt es sich nicht, eine Aufrechnung vorzunehmen.Aufrechnung - Forderungen zwischen Mieter und Vermieter
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: