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Mietschulden für Wohnung - Kündigung - Aufrechnung als Mieter
Kündigt der Vermieter wegen Mietrückstand, Mietschulden den Vertrag, dann müssen Mieter etwaige Gegenforderungen umgehend benennen und die Aufrechnung der Forderungen erklären.
Gegenforderungen können z.B. bestehen, wenn der Vermieter Betriebskostenguthaben nicht überwiesen hat, der Vermieter dieses Guthaben nicht ggf. bereits mit einer Forderung verrechnet hat.
Vermieter kündigt Wohnung wegen Mietschulden - Gegenforderungen gegenüber Vermieter
Grundsätzlich können Sie als Mieterin oder Mieter gegenüber Zahlungsforderungen des Vermieters aufrechnen,
- wenn Sie Ihrerseits Zahlungsforderungen gegen den Vermieter haben.
- Im Falle einer Kündigung muss aber die Aufrechnung unverzüglich erklärt werden.
Sie haben also nur wenige Tage Zeit, Ihre Gegenforderungen zusammenzustellen und dem Vermieter eine entsprechende Aufrechnungserklärung zu schicken.
Keinesfalls sollten Sie abwarten, bis der Vermieter eine Räumungsklage einreicht.
- Wenn Ihre Gegenforderung besteht, dann führt eine solche Aufrechnung dazu, dass die Forderung des Vermieters in derselben Höhe erlischt, also in dieser Höhe kein Mietrückstand mehr besteht.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre Aufrechnung die Kündigung unwirksam macht:
Erst am Ende entscheidet ggf. ein Gericht, ob Ihre Gegenforderung überhaupt bestanden hat und in welcher Höhe.
- Wenn irgend möglich, sollten Sie den angeblichen Mietrückstand sofort vollständig ausgleichen durch eine Zahlung unter Vorbehalt - Rückforderungsvorbehalt erklären
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Redaktion
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