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Heizkostenguthaben - Verrechnung mit Mietzahlung der Wohnung

Hat der Vermieter in der Heizkostenabrechnung für die Wohnung ein Guthaben errechnet, wurde es nicht angewiesen, so können Mieter dieses Guthaben mit jeder Geldforderung, auch der Mietzahlung, verrechnen.

Verrechnung eines Heizkostenguthabens mit der laufenden Miete gegenüber dem Vermieter

Es ist zu prüfen, ob der Vermieter eventuell das Guthaben aus der Heizkostenabrechnung bereits überwiesen hat und es ist auch zu prüfen, ob seitens des Vermieters bereits eine Verrechnung des Guthabens (z.B. mit einer Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung) vorgenommen wurde:

  • Vermieter verschicken die Abrechnung für Heizkosten und Warmwasserkosten (warme Betriebskosten), die ein Guthaben ausweist, oft zugleich mit einer Betriebskostenabrechnung über die kalten Betriebskosten, die eine Nachzahlung ausweist, und verrechnet gleich selbst die Beträge.
  • Hat der Vermieter aufgerechnet, dann besteht natürlich kein Guthaben mehr - jedenfalls, wenn die andere Forderung, z.B aus der Abrechnung über die kalten Betriebskosten berechtigt war.
Hinweis


Ist eine Einzugsermächtigung erteilt, so sind die Abbuchungen zu prüfen.​​​​​

Aufrechnung eines Heizkostenguthabens mit der laufenden Mietzahlung

Die sogenannte Aufrechnung, eines Heizkostenguthabens ist auch mit der laufenden Mietzahlung möglich.
Betriebskostenabrechnung ergibt Nachzahlung - darf ich verrechnen

Hinweis


Wenn ein Heizkostenguthaben mit der Miete im Wege einer Aufrechnung geltend gemacht werden soll, dann sollte das bei der Ãœberweisung kenntlich gemacht werden,
z.B. "Miete Mai abzüglich Guthaben HK 90,00 €",
Noch besser ist es, wenn dem Vermieter zuvor die Aufrechnung mit einem kurzen Schreiben angekündigt wird,
z.B. "von der Mietzahlung für Mai habe ich das Guthaben aus Ihrer Heizkostenabrechnung vom ... in Höhe von 90,00 € abgezogen".

Weitere Einzelheiten:  
Verrechnung Betriebskostenguthaben mit Miete, Forderung des Vermieters
 

Einzugsermächtigung für die Miete verhindert die Aufrechnung eines Guthabens
Ist es wegen einer erteilten Abbuchungsermächtigung nicht möglich ein Guthaben zu verrechnen, dann fordern Sie den Vermieter zur Überweisung des Guthabens auf, setzen Sie eine Frist.



Redaktion


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