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Mietzahlung - Widerruf einer erteilten Einzugsermächtigung

Meist ist im Mietvertrag bereits vereinbart, wie die monatliche Miete und die Vorschüsse für Betriebskosten an den Vermieter gezahlt werden.

Im Mietvertrag ist die Einzugsermächtigung für die Miete vereinbart

Ist mietvertraglich festgelegt, dass dem Vermieter eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilt wird, dann kann man diese als Mieter nur widerrufen, wenn wichtige Gründe vorliegen.

  • Ohne wichtigen Grund sind Änderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. 

Im Mietvertrag der Wohnung steht, dass eine Einzugsermächtigung für die Miete erteilt wird

Wurden die Zahlungsbedingungen vereinbart (z.B.: "Der Mieter erteilt dem Vermieter zur Zahlung fälliger Mieten eine Einzugsermächtigung"), dann ist der Mieter und der Vermieter an die getroffene Vereinbarung gebunden. 

  • Hat der Mieter dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt, obwohl dies im Mietvertrag nicht geregelt wurde, so kann der Mieter die Einzugsermächtigung immer widerrufen, die Miete auf andere Weise, z.B. durch Dauerauftrag, zahlen.

Vermieter will für die Mietzahlung nachträglich eine Einzugsermächtigung

Vermieter können nachträglich eine Einzugsermächtigung nicht verlangen, wenn dies im Mietvertrag oder in einer ergänzenden Vereinbarung zum Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist.

Miete zahlen - Widerruf der Einzugsermächtigung durch den Mieter

Wichtige Gründe für den Widerruf einer mit dem Vermieter vereinbarten Einzugsermächtigung sind z.B. wenn der Vermieter 

Mietzahlung - Einzug der Miete als Mieter rückgängig machen

Auch wenn Sie dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt haben, sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite, da Sie die Lastschrift innerhalb von acht Wochen (ohne Angabe von Gründen) bei Ihrer Bank widerrufen können.

Durch den Widerspruch wird der eingezogene Betrag wieder Ihrem Konto gutgeschrieben.

Bei vielen Banken ist dies häufig schon im Online-Banking ein Programm-Punkt, und so ist auch auf elektronischem Weg der Widerspruch gegen eine erfolgte Abbuchung möglich.

Hinweis


Achten Sie in solchen Fällen aber immer darauf, dass Sie Ihren Vermieter über den Widerspruch informieren  und die Miete, die Ihrem Vermieter zusteht, sofort überweisen.


Redaktion


Hinweis

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