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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Mietzahlung - Widerruf einer erteilten Einzugsermächtigung
Meist ist im Mietvertrag bereits vereinbart, wie die monatliche Miete und die Vorschüsse für Betriebskosten an den Vermieter gezahlt werden.
Im Mietvertrag ist die Einzugsermächtigung für die Miete vereinbart
Ist mietvertraglich festgelegt, dass dem Vermieter eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilt wird, dann kann man diese als Mieter nur widerrufen, wenn wichtige Gründe vorliegen.
- Ohne wichtigen Grund sind Änderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Im Mietvertrag der Wohnung steht, dass eine Einzugsermächtigung für die Miete erteilt wird
Wurden die Zahlungsbedingungen vereinbart (z.B.: "Der Mieter erteilt dem Vermieter zur Zahlung fälliger Mieten eine Einzugsermächtigung"), dann ist der Mieter und der Vermieter an die getroffene Vereinbarung gebunden.
- Hat der Mieter dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt, obwohl dies im Mietvertrag nicht geregelt wurde, so kann der Mieter die Einzugsermächtigung immer widerrufen, die Miete auf andere Weise, z.B. durch Dauerauftrag, zahlen.
Vermieter will für die Mietzahlung nachträglich eine Einzugsermächtigung
Vermieter können nachträglich eine Einzugsermächtigung nicht verlangen, wenn dies im Mietvertrag oder in einer ergänzenden Vereinbarung zum Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist.
Miete zahlen - Widerruf der Einzugsermächtigung durch den Mieter
Wichtige Gründe für den Widerruf einer mit dem Vermieter vereinbarten Einzugsermächtigung sind z.B. wenn der Vermieter
- eine zu hohe Miete abbucht - das kann der Fall sein, wenn der Vermieter eine ihm bekannte Mietminderung bei der Lastschrift nicht berücksichtigt, einfach die bisherige Miete dem Bankkonto belastet,
- die Miete mit der vom Vermieter angekündigten Mieterhöhung von Ihrem Konto eingezogen wird, obwohl Sie der Mieterhöhung widersprochen haben,
- der Vermieter über das Lastschriftverfahren zu früh, also vor Fälligkeit der Miete, Ihr Konto mit der Mietzahlung belastet,
- eine Betriebskostennachzahlung von Ihrem Konto abgebucht wird, obwohl Sie der Abrechnung ganz oder teilweise widersprochen haben,
- Sie ein Betriebskostenguthaben mit Mietzahlungen verrechnen wollen, weil der Vermieter das Guthaben nicht überweist:
Betriebskostenguthaben, Vermieter zahlt nicht zurück - was tun?
Mietzahlung - Einzug der Miete als Mieter rückgängig machen
Auch wenn Sie dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt haben, sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite, da Sie die Lastschrift innerhalb von acht Wochen (ohne Angabe von Gründen) bei Ihrer Bank widerrufen können.
Durch den Widerspruch wird der eingezogene Betrag wieder Ihrem Konto gutgeschrieben.
Bei vielen Banken ist dies häufig schon im Online-Banking ein Programm-Punkt, und so ist auch auf elektronischem Weg der Widerspruch gegen eine erfolgte Abbuchung möglich.
Achten Sie in solchen Fällen aber immer darauf, dass Sie Ihren Vermieter über den Widerspruch informieren und die Miete, die Ihrem Vermieter zusteht, sofort überweisen.
- Hier finden Sie ein Musterschreiben für den Widerruf einer Einzugsermächtigung
Redaktion
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