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Verrechnung Betriebskostenguthaben mit Miete, Forderung des Vermieters

Besteht gemäß einer Betriebskostenabrechnung ein Guthaben, so können Mieter dieses mit jeder Geldforderung des Vermieters verrechnen, auch mit der monatlichen Mietzahlung. Man nennt diese Verrechnung auch Aufrechnung.  

Vermieter macht Verrechnung eines Betriebskostenguthabdens mit einer Forderung

Bei der Aufrechnung müssen Sie beachten:

  • Die Abrechnung für kalte Betriebskosten, die ein Guthaben ausweist, wird meist zugleich mit einer der Heizkostenabrechnung verschckt, die eine Nachzahlung ausweist.
    - Oft verrechnet der Vermieter gleich selbst diese Beträge und dies ergibt dann eine Nachzahlung oder nur noch ein geringes Guthaben.
  • Hat der Vermieter bereits das Guthaben verrechnet z.B. mit der Forderung aus der Heizkostenabrechnung) dann ist ein Guthaben aus einer Abrechnung eventuell schon aufgebraucht oder erheblich geringer - jedenfalls dann, wenn die andere Forderung des Vermieters berechtigt war.

Betriebskostenguthaben - Guthaben von einer Mietzahlung abziehen, Verrechnung vornehmen

  • Soll ein Guthaben gegen die nächste Miete aufgerechnet werden, so sollte das bei der Überweisung kenntlich gemacht werden:
    z.B. "Miete Mai abzüglich Guthaben BK 134,00 €",
  • Noch besser ist es, wenn Sie dem Vermieter ein kurzes Schreiben oder eine eMail schicken,
    z.B. "... von der Mietzahlung für Mai habe ich das Guthaben aus Ihrer Betriebskostenabrechnung vom ... in Höhe von 134,00 € abgezogen".
Hinweis


Ist unklar ob eine Forderung aus einer Betriebskostenabrechnung berechtigt ist, bzw. halten Sie das errechnete Guthaben für zu gering, dann sollten Sie fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, ggf. Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen:

Betriebskostenabrechnung - häufige Fehler, Gründe für Widerspruch 



Redaktion


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