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Verrechnung Betriebskostenguthaben mit Miete, Forderung des Vermieters
Hat der Vermieter in einer Betriebskostenabrechnung ein Guthaben mitgeteilt, so können Mieter dieses mit jeder Geldforderung des Vermieters verrechnen, auch mit der monatlichen Miete - in der Sprache der Juristen: Aufrechnen.
Vermieter macht Verrechnung eines Betriebskostenguthabdens mit einer Forderung
Dabei müssen Sie allerdings beachten:
- Die Abrechnung für kalte Betriebskosten, die ein Guthaben ausweist, wird oft zugleich mit einer der Heizkostenabrechnung verschckt, die eine Nachzahlung ausweist.
Oft verrechnet der Vermieter gleich selbst diese Beträge und dies ergibt dann eine Nachzahlung oder noch ein geringes Guthaben. - Hat der Vermieter bereits das Guthaben verrechnet z.B. mit der Forderung aus der Heizkostenabrechnung) dann ist ein Guthaben aus einer Abrechnung eventuell schon aufgebraucht oder erheblich geringer - jedenfalls dann, wenn die andere Forderung des Vermieters berechtigt war.
Betriebskostenguthaben - Guthaben von einer Mietzahlung abziehen, Verrechnung vornehmen
- Wenn Sie ein Guthaben gegen die nächste Miete aufrechnen wollen, sollten Sie das bei der Überweisung kenntlich machen,
z.B. "Miete Mai abzüglich Guthaben BK 134,00 €", - Noch besser ist es, wenn Sie dem Vermieter ein kurzes Schreiben oder eine eMail schicken,
z.B. "von der Mietzahlung für Mai habe ich das Guthaben aus Ihrer Betriebskostenabrechnung vom ... in Höhe von 134,00 € abgezogen".
Ist unklar ob eine Forderung berechtigt ist, dann sollten Sie fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
Betriebskosten Wohnung - Nachforderung - Frist für Nachzahlung
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