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Aufrechnung - als Mieter gegenüber Vermieter die Forderung aufrechnen

Die Aufrechnung kann besondere Vorteile bieten, z.B. wenn die eigene Forderung verjährt ist:
Im Fall einer eingetretenen Verjährung kann die eigene Forderung nicht mehr eigenständig durchgesetzt werden - dennoch kann man sie oft dem Vermieter noch entgegenhalten, so die Forderung noch bekommen.

Statt Forderungen gegen den Vermieter mit der Miete aufrechnen - Forderung einklagen

Soll eine Aufrechnung durchgeführt werden, so ist dies dem Vermieter mitzuteilen - es kann besser sein, eine eigene Forderung nicht durch Aufrechnung geltend zu machen, sondern (wenn keine Verjährung eingetreten ist) die Forderung einzuklagen.

  • Bevor eine Forderung eingeklagt wird:
    Zuvor sollten Sie den Vermieter bitten, dass er die gegen ihn bestehende Forderung entweder überweist, bzw. einer Aufrechnung zustimmt.
  • Weisen Sie im Schreiben freundlich darauf hin, dass sonst rechtliche Schritte zur Durchseetzung der Forderung eingeleitet werden.
    Aufrechnung - als Mieter gegenüber dem Vermieter selbst aufrechnen 

Als Mieter gegenüber dem Vermieter eine Aufrechnung durchführen

Wird die Aufrechnung gegenüber der laufende Miete erklärt, so bleiben Mieter zunächst Miete schuldig, wenn der Vermieter nicht der Aufrechnung zuvor zugestimmt hat. 
Aufrechnung - Forderungen zwischen Mieter und Vermieter 

Mietrückstände wegen einer Aufrechnung sind ein Risiko für Mieter - Kündigung als Folge

Mietrückstände können eine fristgemäße oder fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter zur Folge haben - auch wenn die Aufrechnung zu Recht erfolgt ist und einen Rechtsstreit mit dem Vermieter gewinnen, kann das großen zusätzlichen Stress bedeuten. 

    Hinweis


    Um abzuwägen, was sinnvoller ist, muss man beide Forderungen, also die Forderung der Gegenseite und die eigene Forderung sorgfältig und auch kritisch prüfen. Manchmal kommt auch ein Zurückbehaltungsrecht in Betracht.

    Lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten.



    Hinweis

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