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Mietschulden - Verpflichtung einer Behörde für Zahlung der Schulden
Wurde Ihnen eine Kündigung für Ihre Wohnung wegen Mietrückständen zugestellt, so kann es helfen, wenn eine öffentliche Stelle - z.B. das JobCenter:
JobCenter - Übernahme Mietschulden durch Verpflichtungserklärung
oder das Sozialamt - sich verpflichtet, die Mietrückstände zu übernehmen und zu zahlen.
- Solche Verpflichtungserklärungen sollen helfen, Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit zu verhindern.
Amt übernimmt Mietschulden - Erklärung der Behörde muss rechtzeitig beim Vermieter sein
Die Verpflichtungserklärung der Behörde muss innerhalb der Schonfrist beim Vermieter eingehen.
Schonfrist: Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage muss die Erklärung beim Vermieter sein.
Schonfrist - fristlose Kündigung Mietvertrag unwirksam machen
Zahlung Mietschulden - Verpflichtungserklärung vom Amt muss rechtzeitig beim Vermieter sein
Es ist schon vorgekommen, dass eine Verpflichtungserklärung beim Vermieter zu spät eintraf. Da letztlich Sie die Nachteile zu tragen haben, wenn die Verpflichtungserklärung zu spät beim Vermieter eingeht, sollten Sie bei der Behörde höflich darauf dringen, dass diese frühzeitig, vor Ablauf der Frist abgesandt wird, und Ihnen auch ein Beleg darüber übergeben wird.
Zahlung Mietschulden durch Amt - Abwendung einer fristlosen Kündigung der Wohnung
Allerdings macht eine solche Verpflichtungserklärung nur die fristlose Kündigung unwirksam:
Fristlose Kündigung unwirksam machen - Mietschulden bezahlen
- Hat der Vermieter zugleich oder zusätzlich eine ordentliche Kündigung (mit Kündigungsfrist) ausgesprochen, dann wird die ordentliche Kündigung durch eine Verpflichtungserklärung nicht unwirksam.
Verpflichtungserklärung für die Übernahme, Zahlung von Mietschulden durch Behörde
Die Behörden geben in Fällen, in denen zusätzlich die Wohnung vom Vermieter ordentlich (fristgemäße Kündigung) gekündigt wurde, häufig gar keine Verpflichtungserklärung mehr ab.
Dies deshalb, weil dann nicht zuverlässig den Wohnungsverlust verhindert wird.
Bei einer gleichzeitig ausgesprochenen fristgemäßen Kündigung des Mietvertrags wegen Mietschulden, sollten Sie, ggf. mit Hilfe einer Schuldnerberatung oder eines Anwalts, versuchen, dass der Vermieter die ausgesprochene fristgemäße Kündigung zurücknimmt, damit dann z.B. das JobCenter bereit ist, die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mietrückstands abzugeben.
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