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Betriebskostenvorauszahlung Wohnung - Erhöhung durch Vermieter
Ob die vereinbarten Betriebskostenvorschüsse für die Wohnung ausreichen, damit die anteiligen jährlichen Betriebskosten zu decken sind, stellt sich durch die jährlich fällige Betriebskostenabrechnung über die entstandenen umlagefähigen Kosten heraus:
Betriebskostenabrechnung - Vermieter muss rechtzeitig abrechnen
Erhöhung der Vorauszahlung für Betriebskosten - Abrechnung ergibt eine Nachzahlung
Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung, dann kann der Vermieter für die Zukunft die monatliche Betriebskostenvorauszahlung entsprechend erhöhen, und zwar grundsätzlich so hoch, dass zwölf Monatsbeträge die mit der zuvor erstellten Abrechnung nachgewiesenen Betriebskosten diese abdecken.
Betriebskostenvorauszahlungen sind Bestandteil der Miete.
Enthält die Abrechnung nicht eindeutige klare Fehler, so sollten Sie erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen bezahlen, notfalls unter Vorbehalt.
- Zahlen Sie nicht, können Mietrückstände entstehen, die zum Risiko einer Kündigung führen:
Kündigung Mietvertrag wegen Mietschulden, Zahlungsrückstand
Senkung der Vorauszahlung für Betriebskosten - Abrechnung ergibt ein Guthaben
Umgekehrt können Mieter verlangen, dass die Betriebskostenvorauszahlungen gesenkt werden, wenn die Abrechnung mit einem Guthaben endet:
Miete senken, wenn Betriebskosten sinken
Ähnlich verhält es sich, wenn eine Betriebskostenpauschale vereinbart ist:
Erhöhung der Betriebskostenpauschale
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