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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Betriebskostenvorauszahlung Wohnung - Erhöhung durch Vermieter
Ob die zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten Betriebskostenvorschüsse für die Wohnung ausreichen, um die jährlichen anteiligen Betriebskosten zu decken, dies stellt sich durch die jährlich fällige Betriebskostenabrechnung heraus.
Betriebskostenvorschüsse decken nicht die Betriebskosten der Wohnung
Der Vermieter muss über die Betriebskosten rechtzeitig abrechnen:
Betriebskostenabrechnung - Vermieter muss rechtzeitig abrechnen
- Ergibt die Abrechnung über die entstandenen umlagefähigen Kosten eine Nachzahlung, dann darf der Vermieter die Betriebskostenvorschüsse erhöhen.
Erhöhung der Vorauszahlung für Betriebskosten - Abrechnung ergibt eine Nachzahlung
Auf Grund einer sich ergebenden Nachzahlung kann der Vermieter für die Zukunft die monatliche Betriebskostenvorauszahlung entsprechend erhöhen, und zwar grundsätzlich so hoch, dass zwölf Monatsbeträge die mit der zuvor erstellten Abrechnung nachgewiesenen Betriebskosten diese abdecken.
Betriebskostenvorauszahlungen gehören zur Miete
Betriebskostenvorauszahlungen sind Bestandteil der Miete.
Enthält die Abrechnung nicht eindeutige klare Fehler, so sollten vom Vermieter die zur Deckung der Betriebskosten erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen bezahlt werden, notfalls unter Vorbehalt.
Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung - Mieter zahlt die Erhöhung nicht
- Erfolgt die Zahlung nicht, dann können Mietrückstände entstehen, die zum Risiko der Kündigung der Wohnung führen:
Kündigung Mietvertrag wegen Mietschulden, Zahlungsrückstand
Senkung der Vorauszahlung für Betriebskosten - Abrechnung ergibt ein Guthaben
Umgekehrt können Mieter verlangen, dass die Betriebskostenvorauszahlungen gesenkt werden, wenn die Abrechnung mit einem Guthaben endet:
Miete senken, wenn Betriebskosten sinken
Ähnlich verhält es sich, wenn eine Betriebskostenpauschale vereinbart ist:
Erhöhung der Betriebskostenpauschale
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