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Mietsenkung - Miete vom Vermieter zurückbekommen

Es kann vorkommen, dass die Miete für die Wohnung gesunken ist oder vom Vermieter gesenkt werden muss, z.B. bei einer falschen Wohnfläche. Für Mieter stellt sich in solchen Fällen die Frage, wie die zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückzubekommen ist.

Mietsenkung wegen gesunkener Betriebskosten der Wohnung

Eine Mietsenkung kann sich ergeben, wenn Sie eine Teilinklusivmiete, Inklusivmiete oder Bruttokaltmiete vereinbart haben und die darin enthaltenen Betriebskosten sinken

Sind Betriebskostenvorschüsse vereinbart worden, die sich als zu hoch herausstellen, dann wird nicht die "Miete" gesenkt, sondern die Vorauszahlungen: 
Senkung der Vorauszahlung für kalte Betriebskosten.

Mietsenkung, Mietrückforderung für die Wohnung wegen einer falschen Wohnfläche

In vielen Mietverträgen ist eine zu große Wohnfläche angegeben. Wenn sich dies herausstellt, kann verlangt werden, dass gezahlte Miete zurückgezahlt und die Miete für die Zukunft gesenkt wird:
Miete zu hoch, Miete senken - falsche Wohnfläche im Mietvertrag.

Eine Mietrückforderung kann lange Zeit möglich sein, bis zu 10 Jahren, wenn keine Verjährung eingetreten ist. 

Miete senken wegen falscher Angaben der Wohnfläche in Betriebskostenabrechnungen

Ist die Wohnfläche falsch, dann hat dies meist auch Auswirkungen auf die Berechnung der Betriebskosten, denn dadurch werden zu hohe Kostenanteile für alle Betriebskosten gezahlt, die nach der Wohnfläche berechnet werden.

Betriebskostenabrechnung - tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich

Umlage Betriebskosten - Größe der Mietwohnung die Grundlage.

Weitere Fälle, Beispiele für eine mögliche Mietsenkung durch den Vermieter der Wohnung

Möglich, aber praktisch sehr selten, sind auch folgende Gründe für eine Mietsenkung:

Ist eine Indexmiete vereinbart und sinkt der Lebenshaltungsindex, dann muss auch die Miete gesenkt werden.

Wurden Zuschläge zur Miete vereinbart, wie etwa für eine erlaubte Gewerbeausübung, dann kann der Zuschlag entfallen.

Entfällt die Untervermietung in der Wohnung und wurde deswegen ein Untermietzuschlag verlangt, dann kann nach Wegfall dieser Nutzung ein Anspruch auf Senkung der Miete bestehen:

Untermietzuschlag - Höhe, wie viel können Vermieter verlangen? 



Redaktion


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