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Ratgeber Untervermietung
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Vermieter verlangt Erhöhung der Heizkostenpauschale
Vermieter können eine zulässigerweise vereinbarte Heizkostenpauschale für die Zukunft erhöhen, wenn nachzuweisen ist, dass die bisher vom Mieter gezahlte Pauschale für die warmen Betriebskosten, also die für die Beheizung und Warmwasser entstehenden Kosten nicht kostendeckend sind.
Heizkostenpauschale - Pauschale für warme Betriebskosten ist Bestandteil der Miete
Wurde durch den Vermieter eine Pauschale für warme Betriebskosten mit Mietern vereinbart, dann ist diese Bestandteil der Miete.
Nach einer Erhöhung der Pauschale ist diese auch wieder Bestandteil der Miete.
Mieter ist mit der Erhöhung der Heizkostenpauschale nicht einverstanden
Mieter sollten beachten, dass es zu großen Problemen führen kann, wenn die Erhöhung der Heizkostenpauschale nicht gezahlt wird, der Vermieter diese aber zu Recht verlangt hat, weil die Kosten eindeutig gestiegen sind, dies vom Vermieter nachgewiesen werden kann.
Mieter zahlt die Erhöhung der Heizkostenpauschale nicht
Zahlen Mieter die erhöhte Pauschale längere Zeit nicht, dann entsteht ein Mietrückstand, der möglicherweise zu einer fristgemäßen Kündigung oder sogar fristlosen Kündigung führen kann: Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich.
- Es spielt zunächst einmal keine Rolle, wenn man als Mieter Einwendungen gegen die Erhöhung des Vermieters erhoben hat.
- Bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit sollte die erhöhte Pauschale unter Vorbehalt für eine spätere Rückforderung gezahlt werden
Zahlung unter Vorbehalt - Rückforderungsvorbehalt erklären.
Bestehen Einwände gegen die Erhöhung der Heizkostenpauschale?
Wenn Sie mit der Erhöhung einer Pauschale nicht einverstanden sind, lassen Sie sich frühzeitig fachkundig beraten. Keinesfalls sollten Sie ohne weitere Prüfung die Erhöhung nicht bezahlen.
Umgekehrt können Mieter, wenn die Pauschale zu hoch ist, Kosten gesunken sind, eine Anpassung, die Senkung der Pauschale vom Vermieter verlangen.
Heizkostenpauschale für Mietwohnung zu hoch - Senkung.
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