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Heizkostenabrechnung - welche Kosten sind Heizkosten, Betriebskosten?

Welche Kosten können für die Versorgung der Wohnung mit Heizwärme und Warmwasser entstehen, sind als warme Betriebskosten über die Heizkostenabrechnung umlagefähig?

Grundsätzlich gehören folgende Betriebskosten zu den warmen Betriebskosten

Hinweise zu umlagefähigen Kosten, Kostenpositionen der Heizkostenabrechnung 

Mieter haben Anspruch, Belege und Verträge zur Abrechnung über die warmen Betriebskosten zu püfen:

Prüfung Heizkostenabrechnung durch Mieter - Belege, Verträge prüfen 

Heizkostenabrechnung Mietwohnung prüfen - Gründe für Widerspruch  

Betriebskosten, Heizkostenabrechnung - Instandsetzungskosten, Verwaltungskosten

Entscheidend ist, ob diese Kosten tatsächlich entstehen, und es ist darauf zu achten, dass keine Instandsetzungs- und auch keine Verwaltungskosten (bis auf Kosten für die Erstellung der Abrechnung durch Abrechnungsfirmen, z.B. ISTA usw.) darin enthalten sind:
Betriebskostenabrechnung - Verwaltungskosten keine Betriebskosten

Kosten eines sogenannten Wärmecontracting sind Betriebskosten für Heizkosten abrechenbar?

Beim Wärmecontracting (die Anlage zur Wärmeversorgung eines Hauses wird von einem Dritten betrieben) sind verschiedene Leistungen miteinander kombiniert.

Die Umlage dieser Kosten, für den Bezug von Heizenergie und Warmwasser, ist grundsätzlich zulässig.



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