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Ratgeber Untervermietung
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Gestank aus Abfluss, Toilette der Wohnung - Mietminderung
Einen starken Gestank in der Mietwohnung müssen Mieter nicht hinnehmen. In die Wohnung dringender unangenehmer Geruch aus dem Abfluss, einer Toilette, oder wenn es aus anderer Ursache stark nach Abwässern, Fäkalien in der Wohnung riecht, ist nicht zumutbar. Eine Geruchsbelästigung kann zu einer Mietminderung berechtigen.
Geruchsbelästigung in der Mietwohnung - Mieter muss versuchen die Ursache zu beseitigen
Geruch aus dem Abfluss oder einer Toilette kann damit zusammenhängen, dass das Abwasser nicht ungehindert abfließen kann, sich staut.
- Da man als Mieter diese Abflüsse nutzt, muss man zunächst eigene Maßnahmen ergreifen (z.B. mit Abflussreinigungsmittel, Saugglocke, kleine Spirale, etc.), um eine ggf. vorhandene Verstopfung und Gerüche zu beseitigen.
Gestank aus Abfluss, Toilette der Wohnung - Vermieter zur Beseitigung auffordern
Hat man mit eigenen Maßnahmen keinen Erfolg, so sollte man den Vermieter von dem Mangel in Kenntnis setzen und ihn mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung auffordern.
Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, dann kann eine Ersatzvornahme in Frage kommen. Da Mieter den Mangel bzw. die Ursache beweisen müssen, muss genau überlegt werden, wie der Beweis zu führen ist. Ist der Mangel beseitigt, ist ein Nachweis schwierig. Nicht jeder Handwerker ist bereit, den Grund für die entstandene Geruchsbelästigung in das Arbeitsprotokoll zu schreiben.
Ersatzvornahme - Auftrag für Reparatur von Mängeln durch Mieter
Mietminderung wegen Gestank in der Mietwohnung
In solchen Fällen kann ein Minderungsrecht bestehen:
- Wenn man nicht selbst die Entstehung des Geruchs verursacht hat,
- wenn die Geruchsbelästigung stark ist und längere Zeit (ca. über 14 Tage) andauert, oder
- wenn es sich um einen sehr extremen Gestank handelt,
oder
- wenn ständig eine Geruchsbelästigung besteht, weil z.B. konstruktionsbedingte bauliche Mängel an einem Abfluss die Ursache sind.
- Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Höhe einer Mietminderung wegen unangenehmen Geruchs, Gestanks aus Abfluss, Toilette
Die Höhe einer Mietminderung ist, wenn man sich nicht mit dem Vermieter nicht einigen kann, im Streitfall letztlich von einer gerichtlichen Beweisaufnahme, Feststellung der Ursache abhängig.
Hierfür wird in der Regel ein Gutachter eingeschaltet.
Für Fäkaliengeruch aus der Toilette wurden auf Grund baulicher Mängel von einem Amtsgericht 5 % Mietminderung zuerkannt, für Gestank aus einem defekten Abflussrohr auch schon 10 Prozent (Landgericht Berlin). Diese Minderungssätze bieten lediglich einen Anhaltspunkt, denn es kommt auf den Einzelfall an.
Permanent starke Geruchsbelästigung in der Mietwohnung wegen baulicher Mängel
Erheblicher, permanenter Gestank auf Grund baulicher Mängel im Badezimmer kann im Einzelfall auch zu einer höheren Mietminderung führen:
​​​​​​​Funktionsräume in Mietwohnung, Nutzung eingeschränkt
- Ggf. kann ein solcher Mangel auch zur fristlosen Kündigung des Vertrags durch den Mieter berechtigen. In einem solchen Fall sollte unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Redaktion
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