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Asbesthaltige Bauteile in der Wohnung - niemals selbst bearbeiten
Viele Häuser, Wohnungen aus den Nachkriegsjahren enthalten Bauteile aus Asbest. Werden solche Bauteile bearbeitet oder beschädigt dann wird Asbest freigesetzt. Bereits beim Bohren in asbesthaltiges Material kommen die gefährlichen Fasern in die Raumluft.
Asbesthaltige Bauteile, Materialien wurde in Neubauten und Altbauten verwendet
Asbest galt als das Nonplusultra im Baubereich – als Baumaterial vielseitig verwendbar weil feuerfest, leicht, elastisch und schwer kaputt zu kriegen.
Asbestfasern wurden bis in die 1980er Jahre in vielen Bauteilen verwendet: Bodenbeläge, Wand- und Deckenplatten, Wandelemente, Dachplatten, Abwasserrohre, die mit Asbestzement verkleidet wurden, Dämmplatten und viele andere Materialien können Asbestfasern enthalten, und zwar nicht nur in Neubauten, sondern auch in modernisierten Altbauten. Die gefährlichen Fasern sind meist mit anderen Materialien gebunden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Asbestfasern gelten als sehr gesundheitsgefährlich
Schneidet man solche Bauteile, zerbricht sie, schleift sie ab oder bohrt man Löcher hinein, dann können schlagartig Millionen der äußerst gefährlichen Fasern frei werden. Die Fasern sind für das menschliche Auge kaum sichtbar und das Einatmen dieser Fasern wird kaum bemerkt.
Einatmen von Asbestfasern - hohes gesundheitliches Risiko
Das Einatmen der Fasern birgt ein hohes Gesundheitsrisiko und kann nur durch besondere Atemmasken verhindert werden. Auch das Weitertragen der freiwerdenden Fasern im Haus oder in der Wohnung muss durch Absperrungen und Schutzkleidung verhindert werden.
Asbesthaltige Materialien - immer von einer Fachfirma beseitigen und entsorgen lassen
Daher sollten Sie, wenn in Ihrer Mietwohnung asbesthaltige Teile entdeckt werden, diese niemals selbst ausbauen, und immer darauf bestehen, dass eine zugelassene Fachfirma mit dem Ausbau und der Entsorgung beauftragt wird.
Außerdem müssen alle asbesthaltigen Teile fachgerecht als Sondermüll entsorgt werden. Wer gegen diese Verpflichtungen verstößt, macht sich strafbar. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Redaktion
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