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Gesundheitsgefahren durch Asbest in Mietwohnungen
Asbest in der Mietwohnung kann zu Gesundheitsgefahren für Mieter führen. Mieter können den Anspruch durchsetzen, dass alte, brüchige asbesthaltige Bauteile durch den Vermieter entfernt werden.
Gesundheitsgefahren durch Asbest
Asbest ist zwischen 1960 und 1990 in vielen Neubauten verbaut worden, aber auch viel bei der Modernisierung von Altbauten verwendet worden:
Gesundheitsrisiko Asbest - ein Gefahrstoff in Haus und Wohnung
Werden asbesthalte Fasern frei - z.B. durch Abrieb, durch Zerbrechen, Sägen oder Bohren -, dann können die Fasern eingeatmet werden. Vor allem in den Atemwegen, Bronchien und Lungenflügeln setzen sich eingeatmete Fasern fest und sind praktisch nicht mehr zu entfernen. Sie werden - bereits seit 1970 - als krebserzeugend eingeordnet.
Gesundheitsrisiko bedeutet nicht, dass ein Schaden eintritt
Längst nicht jeder, der Asbestfasern eingeatmet hat, muss erkranken. Es gibt weitere Faktoren, die beeinflussen, ob sich ein Gesundheitsrisiko verwirklicht, also schließlich zu einer Erkrankung führt.
Das kann z.B. davon abhängen, wie viele Fasern aufgenommen wurden und wie lange, möglicherweise auch davon, ob der Organismus schon durch andere Ursachen geschwächt ist.
Panik vermeiden - Asbesthaltige Bauteile als Mieter nicht anfassen, bearbeiten
- Das wichtigste: Wenn Sie in der Wohnung auf Bauteile stoßen, die Asbest enthalten können, unternehmen Sie selbst nichts, diese Bauteile zu entfernen, und vermeiden Sie es, diese anzubohren, zu zerschneiden oder zu zerbrechen - denn das erhöht die Gefahr, dass Fasern freiwerden: Asbesthaltige Bauteile, Materialien niemals selbst bearbeiten
Asbesthaltige Bauteile der Wohnung melden, Mängelbeseitigung forden
- Mieter haben einen Anspruch darauf, dass der Vermieter asbesthaltige Bauteile entfernt, zumindest dann, wenn diese alt und brüchig sind und teilweise freiliegen. Teilen Sie ihm den Sachverhalt mit und fordern Sie ihn auf, das in Ordnung zu bringen:
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
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