​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
- Start
- » Mangel
- » einzelne Mängel
- » Asbest
Gesundheitsrisiko Asbest - Gefahr in Haus und Mietwohnung
Bis in die 1990er Jahre wurden in vielen Häusern und Wohnungen Materialien verwendet, die Asbest enthalten. Werden in Haus oder Wohnung Asbestfasern frei, kann das durch das Einatmen zu einem Gesundheitsrisiko führen.
Was ist Asbest?
Asbest ist eine Mineralfaser, die in vielen vorgefertigten Bauteilen verwendet wurde, also Bodenplatten, Wand- und Deckenplatten, Dacheindeckungen (Eternit, Baufanit), Verkleidung von Abwasserrohren, Heizungsrohren usw. Die Fasern wurden auch gespritztem Material beigemischt (Spritzasbest und Asbestzement). Einerseits werden durch das faserige Material Bauteile stabiler, vor allem aber ist Asbest unbrennbar. Das heißt, ein entstehendes Feuer findet an dieser Stelle keine Nahrung und kann sich dadurch weniger leicht ausbreiten. Deshalb wurden asbesthaltige Materialien viel in Neubauten verwendet.
Auch in modernisierten Altbauten wurde Asbest verbaut
In sehr vielen Häusern und Wohnungen sind noch heute viele asbesthaltige Bereiche vorhanden. Mit der Modernisierungswelle erreichten asbesthaltige Materialien auch die Altbauten: Asbesthaltige PVC-Platten wurden auf den Fußböden verlegt, Wände mit Platten verkleidet und gern auch in älteren Bauwerken Decken abgehängt, Abwasserrohre und Heizungsrohre verkleidet. Auch in elektrischen Nachtspeicheröfen war Asbest eingebaut.
Asbest im Haus oder der Mietwohnung
Die gute Nachricht: Solange die Asbestfasern in dem Material fest eingeschlossen sind, sind sie unschädlich. Erst wenn Fasern frei werden, können sie Mensch und Tier schädigen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass in Ihrem Haus, ihrer Wohnung (oder Ihrer Gartenlaube) asbesthaltige Materialien eingebaut sind, sollten Sie also keinesfalls in Panik geraten und die Bauteile herausreißen. Erst einmal in Ruhe prüfen und überlegen, was zu tun ist.
Wenn Sie überlegen, den Mietvertrag zu kündigen, schauen Sie unter Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung - ohne rechtliche Beratung sollte eine fristlose Kündigung nicht ausgesprochen werden!
- Wenn Sie den Verdacht haben, dass Asbest in der Wohnung vorhanden ist, so sollte das zunächst fachkundig überprüft werden. Oft weiß nicht einmal der Vermieter, ob und wo in einem Haus oder einer Wohnung Asbest verbaut wurde.
- Asbest kann zu Gesundheitsgefahren führen, besonders wenn Asbestfasern eingeatmet werden
Asbest in der Mietwohnung, dem Haus - Vermieter muss informieren
Asbesthaltige Materialien in der Mietwohnung keinesfalls selbst bearbeiten oder herausreißen
- Keinesfalls sollten Sie asbesthaltige Bauteile selbst bearbeiten, schon gar nicht herausreißen. Bei jeder Bearbeitung eines asbesthaltigen Materials können Millionen von kleinen Fasern freiwerden. Auch eine Reinigung der Wohnung oder eines Zimmers nach solchen Arbeiten sollten Sie nie selbst vornehmen, immer einem Fachbetrieb überlassen.
- Asbesthaltige Bauteile müssen durch Fachkräfte und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften ausgebaut und entsorgt werden.
Wenn Sie klare Hinweise haben, dass in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung asbesthaltige Bauteile vorhanden sind, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Erst recht dann, wenn Sie erkennen können, dass diese Bauteile kaputt gehen, oder im Zuge von Bauarbeiten beschädigt, entfernt oder bearbeitet werden sollen.
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: