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Ratgeber Untervermietung
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Asbesthaltige Baustoffe in der Mietwohnung - Nachweis für Asbest
Der Nachweis, dass in der Mietwohnung Asbest verbaut wurde, dieses die Gesundheit gefährdet, ist durch Messung der Raumluft möglich.
Nachweis von Asbest in Mietwohnungen - Gesundheitsgefahr durch Asbestfasern
Insbesondere bei Neubauten, die zwischen 1960 und 1990 errichtet wurden, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Einbau, bzw. von der Verwendung von Asbest ausgehen.
Der Stoff war sehr beliebt, weil das faserige Material Bauteile stabiler macht - vor allem aber ist Asbest unbrennbar.
Asbest gilt als Gefahr für die Gesundheit, wenn Asbestfasern frei werden, eingeatmet werden können.
Ob in Ihrer Wohnung - z.B. durch normalen Abrieb und Verschleiß von Bodenplatten - Asbestfasern freiwerden, kann durch Laboruntersuchungen der Raumluft überprüft werden.
Asbest als Mangel, Gesundheitsgefahr - Entscheidend ist, ob Asbestfasern frei werden
Nach bisherigem Stand geht man davon aus, dass fest eingebaute, unverletzte Bauteile keine Asbestfasern freigeben.
- Sie sollten jedenfalls Bauteile, die im Verdacht stehen, Asbest zu enthalten, nicht zersägen, anbohren, oder zerbrechen:
Asbesthaltige Bauteile, Materialien niemals selbst bearbeiten . - Das kann zu einem Gesundheitsrisiko für Sie und Ihre Umgebung führen:
Gesundheitsgefahren durch Asbest für Mieter.
Asbest wurde viel als Baustoff verwendet - wo wurden asbesthaltige Materialien verwendet?
Asbest wurde z.B verwendet in Bodenplatten, Wand- und Deckenplatten, Heizungsrohrverkleidungen, Dacheindeckungen (Eternit, Baufanit), Balkonverkleidungen; die Fasern wurden aber auch gespritztem Material beigemischt (Spritzasbest und Asbestzement).
Aber Baubeschreibungen oder Materiallisten sind oftmals nicht vorhanden, jeder Eigentümerwechsel erschwert die Suche zusätzlich.
- Noch schwieriger ist es bei den modernisierten Altbauten.
Vermieter muss Mieter über Asbest informieren
Der Vermieter müsste die Mieter von sich aus informieren, wenn asbesthaltige Materialien in der Wohnung oder auch dem zugehörigen Balkon verbaut sind - denn nur dann können Mieter entsprechend achtsam sein.
Auch wenn der Vermieter erst später feststellt, dass im Haus asbesthaltige Materialien verbaut sind, muss er die Mieter informieren, und zwar auch dann, wenn zunächst nur in einer anderen Wohnung des Hauses solche Materialien festgestellt wurden.
Redaktion
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