Logo

Gesundheitsgefahren durch Asbest in Mietwohnungen

Asbest in der Mietwohnung kann zu Gesundheitsgefahren für Mieter führen. Mieter können den Anspruch durchsetzen, dass alte, brüchige asbesthaltige Bauteile durch den Vermieter entfernt werden.

Gesundheitsgefahren durch Asbest

Asbest ist zwischen 1960 und 1990 in vielen Neubauten verbaut worden, aber auch viel bei der Modernisierung von Altbauten verwendet worden: 
Gesundheitsrisiko Asbest - ein Gefahrstoff in Haus und Wohnung 

Werden asbesthalte Fasern frei - z.B. durch Abrieb, durch Zerbrechen, Sägen oder Bohren -, dann können die Fasern eingeatmet werden. Vor allem in den Atemwegen, Bronchien und Lungenflügeln setzen sich eingeatmete Fasern fest und sind praktisch nicht mehr zu entfernen. Sie werden - bereits seit 1970 - als krebserzeugend eingeordnet.

Gesundheitsrisiko bedeutet nicht, dass ein Schaden eintritt

Längst nicht jeder, der Asbestfasern eingeatmet hat, muss erkranken. Es gibt weitere Faktoren, die beeinflussen, ob sich ein Gesundheitsrisiko verwirklicht, also schließlich zu einer Erkrankung führt. 

Das kann z.B. davon abhängen, wie viele Fasern aufgenommen wurden und wie lange, möglicherweise auch davon, ob der Organismus schon durch andere Ursachen geschwächt ist.

Panik vermeiden - Asbesthaltige Bauteile als Mieter nicht anfassen, bearbeiten

  • Das wichtigste: Wenn Sie in der Wohnung auf Bauteile stoßen, die Asbest enthalten können, unternehmen Sie selbst nichts, diese Bauteile zu entfernen, und vermeiden Sie es, diese anzubohren, zu zerschneiden oder zu zerbrechen - denn das erhöht die Gefahr, dass Fasern freiwerden: Asbesthaltige Bauteile, Materialien niemals selbst bearbeiten 

Asbesthaltige Bauteile der Wohnung melden, Mängelbeseitigung forden



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: