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Musterbrief - Betriebskostenabrechnung für Wohnung zu spät erhalten

Ist die Betriebskostenabrechnung zu spät zugegangen, dann hat der Vermieter die gesetzliche Abrechnungsfrist nicht eingehalten. (§ 556 BGB)

Abrechnungsfrist für die Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung nicht eingehalten

Die Abrechnung über die kalten Betriebskosten der Wohnung muss Mietern rechtzeitig zugehen.
Weitere Einzelheiten: 
Erhalt Betriebskostenabrechnung  - rechtzeitiger Zugang beim Mieter  

Zu spät zugegangene Betriebskostenabrechnung für Wohnung - keine Nachzahlung

Die Folge: Nachforderungen des Vermieters aus zu spät zugegangenen Betriebskostenabrechnungen müssen Mieter nicht mehr zahlen.
Betriebskostenabrechnung - Frist zur Abrechnung für Vermieter 

Abrechnungsfrist für Heizkostenabrechnung der Mietwohnung muss der Vermieter einhalten

Die Abrechnungsfrist ist auch für die Heizkostenabrechnung einzuhalten:
Heizkostenabrechnung - Vermieter muss Frist für Abrechnung einhalten 

Musterbrief - Betriebskostenabrechnung für Wohnung zu spät erhalten

Der Musterbrief steht zu Ihrer freien Verfügung.

Sie können gerne die pdf. mit dem Text des Schreibens für Ihre Unterlagen herunterladen. 

Betriebskostenabrechnung verspätet zugegangen.pdf 


Weitere Hinweise:

Der Betriebskostenabrechnung der Wohnung wegen Fehlern widersprechen

Hier finden Sie Hinweise für den Widerspruch gegen die Betriebskosten aus anderen Gründen: 

Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung

Einzelheiten, wenn es um den Widerspruch gegen eine Heizkostenabrechnung geht, erfahren Sie auf der Seite:
Heizkostenabrechnung Mietwohnung prüfen - Gründe für Widerspruch  

Hinweis

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...Absenderangabe




...Anschrift des Vermieters/Hausverwaltung


                                                                                                                        ... (Ort), den... (Datum)


Betriebskostenabrechnung für ... (Jahr oder Abrechnungszeitraum)

Sehr geehrte(r) Herr/Frau (Name), sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen für das Jahr ... (oder:  für den Abrechnungszeitraum) erstellte Betriebskostenabrechnung ist mir/uns erst am ... (Datum) zugegangen.

Mit der vorgelegten Abrechnung machen Sie eine Nachzahlung für Betriebskosten in Höhe von ... € geltend.

Gemäß dem Gesetz sind Sie verpflichtet, über die Betriebskosten innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen. 

Diese Frist haben Sie nicht eingehalten.


Daher weisen ich/wir die von Ihnen geforderte Nachzahlung für Betriebskosten zurück, und betrachte(n) Ihre Forderung als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen



Unterschrift(en) aller Mieter


Redaktion


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