Musterbriefe, Mustervorlagen
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
- Musterverträge
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Anwalt finden
Betriebskostenabrechnung - Frist für Widerspruch gilt für alle Fehler
Einwendungen gegen Fehler in der Betriebskostenabrechnung sind dem Vermieter rechtzeitig, immer innerhalb eines Jahres mitzuteilen. Es ist dabei gleichgültig um was für einen Fehler es sich handelt - bedeutet, dass selbst sehr schwere Fehler in einer Abrechnung bei Versäumen der Frist nicht mehr geltend gemacht werden können.
- Nach Zugang der Betriebskostenabrechnung hat man 12 Monate lang Zeit, Widerspruch einzulegen: § 556 Absatz 3 BGB.
Frist zum Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung berechnen. - Das betrifft die Abrechnung über die sogenannten "kalten" Betriebskosten, also die Betriebskostenabrechnung und auch die Heizkostenabrechnung.
Heizkostenabrechnung - Widerspruch, wann endet Einwendungsfrist?
Grobe, schwere Fehler in der Betriebskostenabrechnung für Mietwohnung - Widerspruchsfrist
Auch bei noch so groben und offensichtlichen Fehlern können Sie das Abrechnungsergebnis nicht mehr beanstanden, wenn die 12monatige Frist abgelaufen ist - es ist dann so, dass die Abrechnung gilt, und eine etwaige Nachzahlung gezahlt werden muss oder auch nicht mehr zurückgefordert werden kann:
Betriebskostenabrechnung ergibt eine Nachzahlung
Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung für Mietwohnung - Einwendungsfrist 12 Monate
- Wenn Sie nichts unternehmen, oder
- wenn Sie einfach nur die Nachzahlung aus der Abrechnung gar nicht leisten
oder nur gekürzt zahlen,
ohne dem Vermieter fristgerecht mitzuteilen, was Sie für falsch halten, kann das unangenehme Folgen haben.
- Es reicht nicht, dass Sie pauschal einfach "Widerspruch" gegen die Betriebskostenabrechnung erheben,
- Sie müssen den Widerspruch begründen und sollten dazu Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen:
Betriebskosten prüfen - Anspruch auf Einsicht in Belege, Unterlagen
Achten Sie unbedingt darauf, dass alle Ihre Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung innerhalb der Jahresfrist beim Vermieter sind!
Sogar wenn Sie denselben Fehler früher schon einmal für eine andere Abrechnung beanstandet haben, müssen Sie ihn auch gegenüber der neuen Abrechnung wieder vorbringen: .
Betriebskosten - Selbst schwerste Fehler müssen innerhalb der Frist vorgebracht werden
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich einen Fall beurteilt, in dem der Vermieter in die Betriebskostenabrechnung Instandsetzungskosten und auch Verwaltungskosten eingestellt hatte (die in der Betriebskostenabrechnung nichts zu suchen haben).
Der Vermieter forderte eine kräftige Nachzahlung, der Mieter ließ sich erst nach einem Jahr rechtlich beraten und erhob dann den Einwand.
Zu spät, urteilte der Bundesgerichtshof, die überhöhte Nachzahlung musste geleistet werden:
Schwere Fehler in der Betriebskostenabrechnung - Widerspruch .
- Die Einwendungsfrist gilt daher für Fehler jeglicher Art, auch wenn sich jedem aufdrängen muss, dass die Abrechnung falsch sein muss.
Tipp
In ganz seltenen Fällen kann man auch nach Ablauf der Einwendungsfrist Betriebskosten zurückbekommen:
Betriebskosten zurückbekommen - Einwendungsfrist ist abgelaufen
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: