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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Rückforderung von Betriebskosten nach Ablauf der Widerspruchsfrist
Nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist können für eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung bereits an den Vermieter gezahlte Betriebskosten meist nicht mehr zurückgefordert werden, aber es kann eine Ausnahme geben.
Voraussetzung für die Rückforderung von Betriebskosten ist der rechtzeitige Widerspruch
Nur wenn rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Einwendungsfrist der Abrechnung widersprochen wurde ist die Rückforderung möglich:
Nachforderung Betriebskosten gezahlt - Überprüfung ergibt Fehler
Widerspruchsfrist gegen Betriebskostenabrechnungen ist eine Ausschlussfrist
Die Einwendungsfrist von 12 Monaten ist in der Regel eine Ausschlussfrist:
Einwendungen gegen Betriebskosten innerhalb eines Jahres erheben
Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnungen ist grundsätzlich eine Ausschlussfrist
Fällt erst nach Ablauf der Einwendungsfrist auf, dass die Btriebskostenabrechnung falsch ist, dann wird das meist nichts helfen:
- Dies betrifft auch schwere Fehler in einer Abrechnung, wie z.B. zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen.
- Die Einwendungsfrist des Mieters beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung dem Mieter übersandt hat:
Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung
Nach Ablauf der Einwendungsfrist zu viel bezahlte Betriebskosten zurückbekommen
Es kann ausnahmsweise möglich sein, dass Mieter auch nach Ablauf der Einwendungsfrist zu viel gezahlte Betriebskosten zurückbekommen können.
- Dies geht aber nur, wenn aus der Betriebskostenabrechnung des Vermieters eindeutig hervorgeht, dass berechnete Kosten nicht als Betriebskosten angesetzt werden durften, der Vermieter aber trotzdem solche Kosten berechnet hat, und der Rückforderungsanspruch nicht schon verjährt ist.
Für die Prüfung, ob eine Rückforderung von Betriebskosten ausnahmsweise nach Ablauf der Einwendungsfrist möglich ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Redaktion
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